Im Artikelgesetz Nr. 4072 / 2012 (veröffentlicht im griech. Staatsanzeiger Teil I v. 11.04.2012) werden u.a. die Publizitätspflichten bei griechischen Kapitalgesellschaften gelockert (Jahresbilanz kann statt in regionaler Tageszeitung auch auf der Unternehmens-Webseite veröffentlicht werden), Vorschriften bzgl. griech. OHG und KG geändert, eine neue Gesellschaftsform eingeführt sowie
ab Artt. 121 - 196 das griechische Markengesetz Nr. 2239 aus dem Jahr 1994 in wesentlichen Punkten geändert:
Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung durch einen externen Auditor, online-Anmeldungen, Gebührenreduzierung etc. Als Kodifizierung wird das neue Markenrecht als eigenständiges Präsidialdekret zum Jahresende 2012 in Kraft treten und das bisherige Markengesetz Nr. 2239/1994 sowie das Präsidialdekret 353/1998 und Art. 9 das Dekret 20/1939 ablösen.