Bis Mitte 2022 wurden in der Corona-Pandemie Millionen von Zuschüssen und ca. 150.000 KfW-Kredite vergeben im Gesamtvolumen von ca. fast 130 Mrd Euro. Die Verwaltung verschickt derzeit nach nun erfolgter Überprüfung von Schlussabrechnungen (ca 57 Mrd Euro waren Zuschüsse ) der Unternehmen diesen viele Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sowie in naher Zukunft dann Bescheide zur Tilgung / Raten Corona-Kredite. Diese belasten viele Firmen finanziell stark. Unternehmen, die mehr finanzielle Unterstützung erhalten haben als gesetzlich erlaubt, müssen diese Gelder nun zurückzahlen. Ursprüngliche Anträge basierten oft auf Schätzungen, die mit der Realität dann nicht übereinstimmten und führten zu Zahlungen, die als nicht-rechtmäßig eingestuft werden.
Solche Rückforderungen führen nun oft zu finanziellen Engpässen oder bedrohen sogar die Existenz vieler Firmen, die infolge der Pandemie bereits angeschlagen sind.
Unternehmen sind verpflichtet, korrekte Schlussabrechnungen einzureichen. Fehlerhafte oder verspätete Einreichungen....
.... können nicht nur zu Rückforderungen der Hilfsgelder führen, sondern auch strafrechtliche Folgen haben; Stichwort Subventionsbetrug gem. § 264 StGB und Beihilfe dazu nach § 27 StGB. Die Herausforderungen durch die gesetzlich geforderte Transparenz erhöhen also den Druck auf die Unternehmensführung und ihre steuerlichen Berater erheblich.
Unternehmen müssen Strategien entwickeln, um die durch Rückzahlungen verursachte finanzielle Belastung zu mindern. Eine positive Fortbestehensprognose verhindert etwaige Insolvenzpflichten iSv. § 15a InsO. . Mögliche Ansätze umfassen Stundungsvereinbarungen oder die Verlagerung von Rückzahlungen. Praxisrelevant werden zur Not auch eigenverwaltete Insolvenzverfahren zur erleichterten Sanierung von Unternehmen nach der reformierten InsO (die laufend fortentwickelte InsolvenzOrdnung) um damit ein Unternehmen trotz Schulden fortzuführen. Aber auch ein solcher Insolvenz-Eigenverwalter hat bei gestalterischer Fortführung eine große Verantwortung, die Sanierungs- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen planvoll umzusetzen.
Frühzeitige Beratung durch erfahrene Experten kann essenziell sein, um die Herausforderungen effektiv zu meistern. Ein positiver Liquiditätsplan kann eine drohende Zahlungsunfähigkeit verhindern und dem angeschlagenen Unternehmen eine stabile Zukunft sichern.