Atomtransport
Atomtransport
Umschlagsverbot von Atom-"Brennstoffen" in den Bremischen Häfen:
§2, Abs.2, Hafenbetriebsgesetz in der Fassung vom 07.02.2012:
"Im Interesse einer grundsätzlich auf Nachhaltigkeit und erneuerbare Energien ausgerichteten Gesamtwirtschaft
ist der Umschlag von Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Atomgesetzes ausgeschlossen.
Der Senat kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen zulassen, insbesondere für Kernbrennstoffe, die unter die
Regelung in § 2 Absatz 2 Satz 2 des Atomgesetzes fallen oder nur in geringen Mengen im Umschlagsgut enthalten sind."
Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Bremer Umschlagsverbot vom 22.10.2012
Resolution des Kreistags Wesermarsch und des Stadtrats Nordenham
Nordenham darf keine Atomdrehscheibe werden
Aufgrund der Erkenntnis, dass der Seetransport von MOX-Brennelementen mit der "Atlantic Osprey" im September 2012 mit
abgeschaltetem AIS (Signal zur Schiffslokalisierung) erfolgt war, hatte die BUND Kreisgruppe Cuxhaven eine Anfrage an
Herrn Bode (CDU, Niedersachsen, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) nach der Legitimation für das Ausschalten
des AIS gefragt:
Stellungnahme Herr Bodes vom 09.11.2012 zur Anfrage der BUND Kreisgruppe Cuxhaven
Stellungnahme des BUND Cuxhaven zum Schreiben Herrn Bodes vom 16.11.2012