Pflegerische Versorgung vor Ort:
Die Pflege ist nur bedingt gewährleistet durch diplomierte Krankenpfleger/Innnen und Pflegehilfskräfte im Ehrenamt,
also ohne Bezahlung und ohne Intervention der Krankenkasse.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Pflegeempfänger sein eigenes Material, seine eigenen Medikamente oder Produkte für eine bestimmte Pflegen mitbringt.
Ärztliche Versorgung
Für den Krankheitsfall, der einen Arztbesuch oder Arzteinsatz vor Ort erforderlich macht, greifen die Verantwortlichen auf den üblichen Bereitschafts-/Wochenenddienst der umliegenden Hausärzte zurück.
Im Ernstfall wird der Notdienst, Ambulanz und Einsatzkräfte, über die 112-Notrufzentrale angefordert, die dann das nächstliegende Krankenhaus anfahren werden.
(laut belgischer Gesetzgebung).
N.B. Jede Entscheidung wird einzeln und zuerst mit der betroffenen Person/Begleitperson geklärt, insofern dies möglich ist.