Pflegerische Versorgung vor Ort:
Die Pflege ist zum Teil gewährleistet durch diplomierte Krankenpfleger/Innnen im Ehrenamt,
also ohne Bezahlung und ohne Intervention der Krankenkasse.
Ein ärztliches Attest ist deshalb nicht erforderlich.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Pflegeempfänger sein eigenes Material, seine eigenen Medikamente oder Produkte für eine bestimmte Pflege mitbringt.
Ärztliche Versorgung
Für den Krankheitsfall, der einen Arztbesuch oder Arzteinsatz vor Ort erforderlich macht, greifen die Verantwortlichen auf den üblichen Bereitschafts-/Wochenenddienst der umliegenden Hausärzte zurück.
Für den ernsten Notfall wird die Ambulanz mit ihren Einsatzkräften angefordert über die 112-Notrufzentrale, die dann das nächstliegende Krankenhaus anfahren müssen.
(laut belgischer Gesetzgebung).
N.B. Jede Entscheidung wird einzeln und zuerst mit der betroffenen Person/Begleitperson geklärt, insofern dies möglich ist.