Begrenzte Anzahl Plätze, danach Reserveliste
Jede Ortsgruppe hat einen Verantwortlichen, der für sein Gebiet die Informationen zum Triduum bekannt gibt.
Der Verantwortliche ist auch der Ansprechpartner bei Fragen und besonderen Anliegen.
Diese Person nimmt die Anmeldungen entgegen und leitet sie an den zuständigen Verantwortlichen im Komitee weiter.
Von dort aus wird die Bettenvergabe verwaltet und den Ortsgruppenverantwortlichen die Plätze zuerteilt.
Die Anmeldung ist gleichermaßen erforderlich sowohl für die Kranken, Betagten, Behinderten als auch für die Helfer/Innen.
WICHTIG:
Die jugendlichen Helfer/Innen müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben zum Antritt des Triduums.
(außer bei Anwesenheit und Begleitung durch ein Elternteil)
Diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die meisten Vereine erhalten solche personenbezogene Daten ihrer Mitglieder durch den Mitgliedsantrag oder beispielsweise durch Anmeldeformulare.
Der Verein darf nur solche personenbezogenen Daten seiner Mitglieder erheben und verarbeiten, die für die Verfolgung des Vereinsziels sowie der Mitgliederbetreuung und -verwaltung erforderlich sind.
Die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds, sofern keine andere gesetzliche Verpflichtung dies vorsieht.
NB. In unserem Fall zählt die Unterschrift auf dem Anmeldeformular.