Diese regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Die meisten Vereine erhalten solche personenbezogene Daten ihrer Mitglieder durch den Mitgliedsantrag oder beispielsweise durch Anmeldeformulare.
Der Verein darf nur solche personenbezogenen Daten seiner Mitglieder erheben und verarbeiten, die für die Verfolgung des Vereinsziels sowie der Mitgliederbetreuung und -verwaltung erforderlich sind.
Die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten bedarf einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds, sofern keine andere gesetzliche Verpflichtung dies vorsieht.
NB. In unserem Fall zählt die Unterschrift auf dem Anmeldeformular.