Die Orientierung ist in den unteren Klassen des ESG (allgemeinbildende Sekundarschule), insbesondere in den Klassen 5AD, 5G und 5P, ein sehr wichtiges Thema, da die Schülerinnen und Schüler nach dieser Klasse einen Ausbildungsweg wählen müssen.
BROSCHÜRE (nur auf französisch) "Que faire après la 5e de l'enseignement secondaire général?"
Präsentation des Elternabends 5AD/P
Präsentation des Elternabends 5G
Link zur Webseite der Maison de l’orientation: https://www.orientation.lu/de/
Im klassischen Unterricht (ESC) betrifft die Orientierung vor allem die 4e für die Wahl einer Sektion und die 2e und 1re für die Wahl eines Studiengangs.
BROSCHÜRE SEKTIONEN (nur auf französisch) “Que faire après la 4e de l’enseignement secondaire classique?”
Präsentation des Elternabends - sections 4C
Präsentation des Elternabends - POST-BAC
Link zur Webseite der Maison de l’orientation: https://www.orientation.lu/de/
Die Recherchen der Schülerinnen und Schüler aus all diesen Klassen werden von den Klassenlehrer*innen und von zwei Lehrer*innen der Schulorientierung begleitet:
Claudia Di Giacomo für den ESG (Sprechstunde montags, Mittagspause, Saal 114) claudia.digiacomo@elaml.lu
Romain Hild für den ESC (Sprechstunde montags, Mittagspause, Saal 228) romain.hild@elaml.lu
Beide Lehrer*innen haben einen CLASSROOM mit wichtigen Informationen zur Orientierung für die Schüler*innen der jeweiligen Klassen erstellt und halten ihn ständig auf dem neuesten Stand.
Nachfolgend eine gekürzte Version der Versetzungskriterien für die Schülerinnen und Schüler der Classique-Klassen im Lycée Aline Mayrisch.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der Broschüre Que faire après la 4e de l’enseignement secondaire classique? (nur auf Französisch: http://www.edulink.lu/7mfj).
Versetzung
Bestanden haben die Schülerinnen und Schüler, wenn mindestens eine der drei Bedingungen erfüllt ist:
keine einzige ungenügende Jahresnote*
ein Gesamtdurchschnitt von 45 oder mehr im Jahreszeugnis*.
alle ungenügenden Jahresnoten können kompensiert werden*.
* Ungenügende Noten in den Fächern „Vie et société“ und „Digital Sciences“ werden nicht berücksichtigt, außer bei der Berechnung des Gesamtdurschnitts im Jahreszeugnis.
Nichtversetzung
Durchgefallen sind Schülerinnen und Schüler mit vier oder mehr ungenügenden Jahresnoten, es sei denn, ihr Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis liegt bei 45 oder mehr.
Kompensation
Wenn der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis 45 oder mehr beträgt, gleicht der Schüler oder die Schülerin alle ungenügenden Noten aus und hat direkt bestanden.
Wenn der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis größer oder gleich 38 ist, können zwei ungenügende Jahresnoten (von mindestens 20 Punkten!) kompensiert werden. Zwei ungenügende Jahresnoten in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch und Latein können nicht gleichzeitig kompensiert werden.
Wenn der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis 36 oder 37 beträgt, kann eine ungenügende Jahresnote (von mindestens 20 Punkten!) kompensiert werden.
Im Falle einer Kompensation kann die Klassenkonferenz beschließen, dass der oder die Schüler*in während des Sommers ein Wiederholungsdossier (travail de révision) machen muss, mit oder ohne Prüfung am Anfang des Jahres.
Nachexamen
Wenn der Schüler oder die Schülerin nicht direkt durchgefallen ist, und er oder sie eine oder mehrere ungenügende Noten hat, die nicht kompensiert werden können, bekommen sie ein Nachexamen.
In diesem Fall entscheidet der Klassenrat, ob der Schüler oder die Schülerin nach dem Sommer in den betreffenden Fächern ein Feriendossier mit Nachexamen (travail de vacances) schreiben muss oder ein Wiederholungsdossier (travail de révision) bekommt.
Sowohl das Feriendossier (travail de vacances) als auch das Wiederholungsdossier (travail de révision) sind Aufgaben, die während der Sommerferien zu bearbeiten sind.
Zu der Ferienarbeit (travail de vacances) gehört ein Nachexamen, das zu Beginn des Schuljahres geschrieben wird. Bei der Endnote fließt die Bewertung des Dossiers zu ¼ und die Note der Prüfung zu ¾ ein. Eine Endnote von 30 oder mehr Punkten in jeder Ferienarbeit ist für den erfolgreichen Abschluss des vorigen Schuljahres erforderlich.
Auch ein Wiedeholungsdossier (travail de révision) kann eine Prüfung am Schulanfang beinhalten. Diese wird als Klassenarbeit im ersten Halbjahr angerechnet, fließt aber nicht in die Entscheidung über die Versetzung des vorigen Schuljahres ein.
Schematische Zusammenfassung
* Es dürfen nicht gleichzeitig 2 Noten in Mathematik und Sprachen kompensiert werden.
Klassenwiederholung
Von der 7. bis zur 5. Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler maximal eine Klasse wiederholen.
Versetzung
Bestanden haben Schülerinnen und Schüler, die mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllen:
keine einzige ungenügende Jahresnote*
alle ungenügenden Jahresnoten können kompensiert werden*.
* Kernfächer (siehe unten) können nicht kompensiert werden.
Nichtversetzung
Durchgefallen sind Schülerinnen und Schüler, deren Anzahl an ungenügenden Jahresnoten strikt über einem Drittel (nicht aufgerundet) der Gesamtzahl der Fächer liegt *.
* Beispiel: Wenn die Gesamtzahl der Fächer in einer Klasse 11 beträgt, darf ein*e Schüler*in höchstens drei ungenügende Noten haben; die Schwelle für das Nichtbestehen (seuil d’échec) liegt in diesem Fall bei vier. (Siehe Tabelle)
Kompensation
Wenn der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis 45 oder mehr beträgt, gleicht der Schüler oder die Schülerin alle ungenügenden Noten aus und hat direkt bestanden.
Wenn der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis größer oder gleich 38 ist, können zwei ungenügende Jahresnoten (von mindestens 20 Punkten!) kompensiert werden. Zwei ungenügende Noten in den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch, Englisch und Latein können nicht gleichzeitig kompensiert werden.
Wenn der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis 36 oder 37 beträgt, kann eine ungenügende Jahresnote (von mindestens 20 Punkten!) kompensiert werden.
Im Falle einer Kompensation kann die Klassenkonferenz beschließen, dass der Schüler oder die Schülerin während des Sommers eine “Travail de révision” leisten muss.
Nachexamen
Wenn der Schüler oder die Schülerin nicht durchgefallen ist, und er oder sie eine oder mehrere ungenügende Noten hat, die nicht kompensiert werden können, gibt es die Möglichkeit eines Nachexamens.
In diesem Fall entscheidet der Klassenrat, ob der Schüler oder die Schülerin nach dem Sommer in den betreffenden Fächern ein Nachexamen (travail de vacances) schreiben oder eine “Travail de révision” abgeben kann.
Eine ungenügende Jahresnote in einem Kernfach oder eine ungenügende Jahresnote von weniger als 20 Punkten in einem anderen Fach führt automatisch zu einem Nachexamen (travail de vacances).
Die Modalitäten für die “Travail de révision” oder das Nachexamen sind die gleichen wie in den Klassen 7e bis 4e. In der 2e wird allerdings die Prüfung, die eventuell im Zusammenhang einer “Travail de révision” am Anfang des Jahres geschrieben wurde, nicht als 1. Prüfung für die Abiturklasse gezählt.
Kernfächer (branches fondamentales) und Schwellenwert (seuil d’échec) für das Nichtbestehen
* seuil d’échec
Vokabular
Bilanz des Jahres (Bilan de l’année)
Der Gesamtdurchschnitt im Jahreszeugnis (moyenne générale annuelle) wird vor dem Abitur berechnet. Es ist der Durchschnitt der Jahresdurchschnitte aller Fächer, gewichtet nach den Koeffizienten eines jeden Fachs, einschließlich des Sportunterrichts und des Wahlfachs (cours à option).
Die Abschlussnoten (Notes finales) werden nach dem Abitur berechnet.
Bei den sechs Prüfungsfächern setzt sich die Abschlussnote aus dem Jahresdurchschnitt (1/3) und der Abiturnote (2/3) zusammen.
Bei den Prüfungsfächern gibt es zwei mündliche Prüfungen. Eine davon muss in Sprachen und eine in einem Grundfach abgelegt werden. Die mündliche Prüfung fließt zu 1/4 in die Berechnung der Abiturnote ein und die schriftliche Prüfung zu 3/4.
In Fächern, die keine Prüfungsfächer sind, entspricht die Abschlussnote dem Jahresdurchschnitt des Fachs.
Für den Sportunterricht und den Wahlpflichtkurs gibt es keine Abschlussnoten.
Gesamtdurchschnitt (Moyenne générale)
Der Gesamtdurchschnitt entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Abschlussnoten.
Schematische Übersicht
Fächer in den vom LAML angebotenen 1re Klassen und Abiturfächer
X Kernfächer, Hauptfächer der Sektion
x0: Die Noten in diesen Fächern werden außer bei der Berechnung des
Gesamtdurchschnitts nicht berücksichtigt.
x1 / x2 Der oder die Schüler*in wählt eines dieser Fächer als Prüfungsfach.
x3: Der oder die Schüler*in wählt zwei dieser Fächer als Prüfungsfächer.
Versetzung
Bestanden haben Schüler*innen, wenn mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt ist::
keine einzige ungenügende Jahresnote*
alle ungenügenden Jahresnoten können kompensiert werden*.
Kompensation
Ungenügende Abschlussnoten (von mindestens 20 Punkten) in Fächern, die keine Kernfächer sind, können gemäß den folgenden Bestimmungen kompensiert werden:
Wenn der Gesamtdurchschnitt 38 oder höher ist, hat der oder die Schüler*in das Recht, zwei ungenügende Abschlussnoten zu kompensieren.
Wenn der Gesamtdurchschnitt 36 oder 37 beträgt, kann eine ungenügende Abschlussnote kompensiert werden.
Um beim Abitur doch noch eine Abschlussnote von 30 Punkten zu erreichen, gibt es für die Schüler und Schülerinnen folgende Möglichkeit:
für jede kompensierte Note von 27 bis 29 Punkten kann der Schüler oder die Schülerin an einer fakultativen Zusatzprüfung teilnehmen (noch vor dem Sommer)
für jede kompensierte Note von weniger als 27 Punkten oder bei Nichtbestehen der fakultativen Zusatzprüfung kann der Kandidat oder die Kandidatin ein fakultatives Nachexamen machen (im Herbst).
Sind diese Prüfungen ungenügend, bleibt es bei der ungenügenden Abschlussnote und der Schüler oder die Schülerin hat das Abitur per Kompensation bestanden.
Eine Broschüre mit allen Modalitäten und Einzelheiten des Abiturs wird im Lauf des Jahres an die Schüler*innen der 1re Klassen verteilt und kann auf der Website des Bildungsministeriums eingesehen werden: www.men.public.lu.