Was sind Parteien?

Stellung & Aufgaben der Parteien

§1 PartG:

  • Parteien nehmen Einfluss auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung

  • Sie fördern die Teilnahme von Bürgern am politischen Leben

  • Parteien sollen zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranziehen

  • Sie beteiligen sich an Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden durch Aufstellung von Bewerbern

  • Sie nehmen auf die politische Entwicklung in Parlament und Regierung Einfluss

  • Parteien sorgen für eine ständige lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen


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Was sind Parteien?

  • Vereinigung von Bürgern mit gemeinsamen politischen Vorstellungen und Zielen

  • Sie erhalten politische Mitsprache durch Wahlen

  • Konkurrieren um Sitze in staatlichen Institutionen

  • Je mehr Wählerstimmen, desto größer der politische Einfluss der Partei —> Verhältniswahlrecht


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Parteienverbot

  • Das Bundesverfassungsgericht ist dafür zuständig (trifft die Entscheidungen)

  • Antrag durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung

  • GG Art. 21(2): "Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."


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Entwicklung und Wandel des Parteiensystems:

  • Veränderungen bei den Interessen, Wertorientierungen oder sozialen Strukturen bilden sich meist mit zeitlicher Verzögerung auch im Parteiensystem ab

  • Parteiensystem übernimmt zentrale politische Steuerungsaufgaben: ermöglicht den Wechsel zwischen Regierungsmehrheit und der Gegenströmung, trägt die entsprechende Rollenverteilung bei der Parlaments- bzw. Regierungsarbeit


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Grundsatz der Parteienfreiheit

  • Jeder darf eine Partei gründen

  • Freie Entscheidung über Zielsetzung und zur Programmerstellung der Partei sowie die Betätigungsfreiheit der Parteien


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Auswahlfunktion:

Die Rekrutierung und Auswahl der politischen Elite aus der Gesellschaft vom Ortsbeirat bis zum Kanzleramt, findet durch Parteien statt. Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die Ämter, Posten, Funktionen, Befördwerungen und Karrieren vergeben. Das Problem ist jedoch, dass Machtpositionen um ihrer selbst willen ausgenutzt werden, es also nicht mehr um die Interessen und Inhalte der Bürger geht.


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Interessenausgleichsfunktion:

In der Partei selbst bemühen sie sich, gegenläufige und wiederstreitende Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, sowie außerhalb auch Innerhalb der Partei auszugleichen und ein Kompromis zu finden. Parteien integrieren also die breit gesteuerten Gruppeninteressen.

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Legitimierungsfunktion:

Die Partei nimmt die Interessenausgleichfunktion wahr und trägt dies zur Begründung des politischen Systems und zur Übereinstimmung bei. Es sind Regeln festgelegt, nach denen Kampf um Macht stattfindet, ohne dass dieser in ein Bürgerkrieg entfaltet.

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Vermittlungsfunktion

Parteien und ihre Vertreter in Parlamenten und Regierungen sind Repräsentanten von spezifischen Interessen, die in der Gesellschaft angelegt sind. Parteien vertreten immer nur Teilinteressen, nicht das Gesammtinteresse einer Gesellschaft.


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Unterschied Partei - Fraktion:

Die Fraktion, ist ein Bündnis von Abgeordneten in einem Parlament, die der selben Partei angehöhren. Zum Beispiel die Mitglieder der CDU/CSU- Fraktion gehören entweder der CDU an, die sich im ganzen Bundesgebiet außer Bayern zur Wahl stellt, "oder der CSU, die nur in Bayern existiert". Da sie nicht konkurrieren, können sie so eine Gemeinschaft bilden (Fraktionsgemeinschaft). Es müssen mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages zusammenschließen, um eine Fraktion zu bilden, die gemeinsame Ziele verfolgt und sie auch durchsetzen können. Aus Vereinigungen von Bürgeren entsteht eine Partei, die die selben politischen Ziele verfolgen. Mitglieder werden entweder direkt oder über eine Landesliste dieser Partei in den Bundestag gewählt. Grundlage der Arbeit im politischen System der Fraktion sind die Grundsatzprogramme wie z.B. von der CDU und CSU, die Programme, der Fraktionsvertrag zwischen CDU und CSU genauso wie die Arbeitsordnung.


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Quellen