Formale Rahmung

Baustein Inhaltsverzeichnis

Kommentar:

Die Bedeutung eines übersichtlichen und klar strukturierten Inhaltsverzeichnisses ist nicht zu unterschätzen! Im Idealfall ist auf einer Seite die Grobstruktur zu erkennen. Hierbei stehen pädagogische Aspekte zuoberst, gefolgt von organisatorische und technischen Aspekten und einem Kapitel zu den Kosten (Finanzierungsplan, Kostendach usw.) als Abschluss.

Baustein Management Summary

Kommentar:

Im Management Summary werden möglichst kompakt und auf einer bis maximal zwei Seiten die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Eine kompakte Kostenübersicht zeigt Anschaffungskosten, laufende Kosten und Etappierungsphasen - meist zwischen 3- bis 5-Jahreszyklen.

Seinen Sie sich bewusst, dass das Management Summary und die Kostenübersicht oftmals die einzigen Seiten sind, die von einer Gemeinde- und Finanzbehörde gelesen werden! Umso mehr lohnt es, diese zwei bis drei Seiten sehr sorgfältig zu schreiben!

Die Verschriftlichung des Management Summary und der Kostenübersicht erfolgt selbstredend immer erst ganz am Schluss der Konzeptarbeit und ist als eine Art Zusammenfassung zu verstehen. Das Management Summary folgt der Logik (resp. Reihenfolge) des Konzepts.

Baustein Einleitung

Kommentar:

In der Einleitung wird kurz erläutert, wie es zum Konzept kam. Hier wird erwähnt, ob allenfalls eine Ist-, Soll-Analyse gemacht wurde, Angaben zum Auftraggeber usw. Unter Umständen lohnt es sich, kurz darauf einzugehen, was VOR der Erarbeitung des Konzeptes alles gemacht wurde. Als Leitfaden können etwa die Ausführungen zu den "Vorbereitende Aufgaben" dienen.

Baustein Kantonale Weisungen

Kommentar:

Es empfiehlt sich, gleich zu Beginn des Konzepts deutlich zu machen, dass es sich um kantonale Weisungen handelt, die es umzusetzen gilt. Die kantonalen Weisungen wiederum sind im Rahmen des Lehrplans 21 in nationalen Verordnungen verortet. Hierbei gilt es folgenden wichtigen Hinweis zu beachten:

Klären Sie vorrangig, ab welcher Stufe sie die Weisung des Kantons umsetzen müssen resp. wollen! Machen Sie der Gemeinde als erstes deutlich, welche kantonalen Weisungen obligatorisch sind!

Zeigen Sie der Gemeinde als zweites auf, welche Massnahmen zwar nicht bindend sind, für sie als Schule aber trotzdem pädagogisch sinnvoll sind.

Diese beiden Optionen müssen diskutiert werden und von der Schulleitung beschlossen werden. Wichtig ist insbesondere der Einbezug aller Lehrpersonen, die im Kinderarten und 1. und 2. Klasse unterrichten.