Jugendordnung


Aktualisierungen


Datum

§

Beschreibung

16.01.2014

1 bis 12

Rev.0, Erste Fassung

28.01.2014

div.

Rev.1, Eränzungen, (Ref.: Treffen vom 28.01.2014)


Inhaltsverzeichnis

§1 Grundlagen 2

§2 Mitglieder der Jugendabteilung 2

§3 Beiträge 3

§4 Ziele 3

§5 Aufgaben und Maßnahmen 3

§6 Jugendversammlung, Einberufung 3

§7 Finanzielle Mittel 4

§8 Arbeitseinsätze 4

§9 Öffentlicher Auftritt der Jugendabteilung 4

§10 Schriftverkehr 5

§11 Inkrafttreten 5

§12 Anlagen 6


§1 Grundlagen


Grundlage der Jugendordnung des HYC ist dessen Satzung. Diese Jugendordnung dient der Ausgestaltung der unter § 15 enthaltenen Ermächtigung, wonach der Vorstand für die Arbeit der Jugendabteilung (JA) besondere Regelungen beschließen kann. Sie stellt einen Handlungsrahmen für die Kinder und Jugendlichen, deren gewählte Interessenvertreter sowie den Jugendwart dar.

Die JA des HYC führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel entsprechend dem genehmigten Wirtschaftsplan und dieser Jugendordnung.


§2 Mitglieder der Jugendabteilung


Mitglieder der JA können noch nicht volljährige Personen und Kinder mit Vollendung des 7. Lebensjahrs werden. Die Mitgliedschaft muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die Aufnahme in die JA erfolgt durch Entscheidung des Vorstandes. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Jahres, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Voraussetzung für die Teilnahme an der Segelausbildung ist das Schwimmabzeichen in Bronze.

§3 Beiträge


Grundlage der Beiträge ist die Beitragsordnung vom HYC.


§4 Ziele


  1. Ziel der JA ist es, Kinder und Jugendliche an den Segelsport heranzuführen, insbesondere durch Vermittlung von Grundkenntnissen des Segelns und der Seemannschaft

  2. Vertiefung der Fähigkeiten und Fertigkeiten und Heranführung der Kinder und Jugendlichen an das Regatta- und/oder Freizeitsegeln

  3. Herausbildung sozialer Kompetenzen wie Teamgeist, Hilfsbereitschaft, Eigenverantwortung und Fairness.

  4. Motivation zur Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und der Beteiligung an Pflege- und Erhaltungsarbeiten am Feuerschiff und dem Inventar der JA.


§5 Aufgaben und Maßnahmen


Zur Erreichung der Ziele sind insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen bzw. Maßnahmen zu ergreifen:


  1. Bereitstellen von Trainingsangeboten für das Segeln mit Optimisten-Jollen und höheren Bootsklassen

  2. Bereitstellung von Ausbildungsangeboten für den Erwerb von Segelscheinen, des Sportbootführerscheins und anderer Zusatzqualifikationen

  3. Durchführung von Trainingsmaßnahmen für die Teilnahme an Regatten und Betreuung der Kinder und Jugendlichen bei ausgewählten Regatten

  4. Organisation und Durchführung von Ranglistenregatten

  5. Intensive Zusammenarbeit mit dem SVSH, dem Seglerverband des Kreises Plön und den regionalen Vereinen

  6. §6 Jugendversammlung, Einberufung

  7. Jedes Mitglied der JA ist in der Jugendversammlung stimmberechtigt. Die Jugendversammlung findet möglichst zeitnah vor der ordentlichen Mitgliederversammlung des HYC statt. Sie ist vom Jugendwart mit einer Frist von vier Wochen einzuberufen und ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Versammlungsleiter ist der Jugendwart. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst und sind zu protokollieren. Sie wählt alle zwei Jahre einen
    • Jugendobmann

    • Schriftführer

    • Wirtschaftsplanbeauftragten


Der Wirtschaftsplanbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, in Abstimmung mit dem Kassenwart des HYC die Einhaltung des Wirtschaftsplans der JA zu überwachen.


§7 Finanzielle Mittel


Der JA wird jährlich ein fester Betrag zur eigenen Verwaltung zugewiesen. Dieser Betrag wird jährlich vom Vorstand des HYC neu festgesetzt.

Dazu legt die JA einen Haushaltsplan-Vorschlag über ihre zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben vor.


§8 Arbeitseinsätze


Zur Erfüllung der Aufgaben für die Pflege und Reparatur des von JA genutzten Inventars der JA, der Erhaltung des Feuerschiffs und der Durchführung von Veranstaltungen, aber auch um den Gemeinschaftsgedanken zu fördern, werden die Mitglieder der JA zu Arbeitsdiensten verpflichtet.

Arbeitsdienst haben alle Mitglieder der JA mit dem vollendeten 14.Lebensjahr selbst zu leisten. Für jüngere Mitglieder übernehmen die Erziehungsberechtigten den Arbeitsdienst sofern diese nicht Mitglied im HYC sind. Es wird angestrebt, auch die jüngeren Mitglieder entsprechend ihren Möglichkeiten in die Arbeitsdienste einzubeziehen.

Die Koordination der Arbeitsdienste obliegt folgenden Verantwortlichen:


Inventar der JA

Jugendobmann in Absprache mit dem Jugendwart

Feuerschiff

Feuerschiffsvormann

Veranstaltungen

jeweils bestimmter Koordinator

Es sind jährlich mindestens 10 Arbeitsstunden von jedem JA-Mitglied zu leisten. Die Nachweisführung erfolgt durch die Koordinatoren der jeweiligen Veranstaltung.

Nicht geleistet Arbeitsstunden werden gemäß der Beitragsordnung des HYC behandelt.


§9 Öffentlicher Auftritt der Jugendabteilung


Die JA kann Informationen zur Jugendarbeit, bevorstehenden oder durchgeführten Veranstaltungen, Regatten usw. über Aushang, die Homepage des Vereins und der JA, Email, Faltblatt (Flyer), die Internetauftritte von Verbänden und anderen Vereinen sowie die lokale und Fachpresse veröffentlichen.

Die JA beteiligt sich an Wettbewerben von Verbänden und Sponsoren, wirbt um Zuwendungen und Spenden und erstellt für diese Zwecke Exposés.

Der Vorstand wird über geplante Veröffentlichungen informiert.


Bei bestehenden Meinungsverschiedenheiten zwischen Vorstand und JA entscheidet der Vorstand.

Schriftverkehr im Zusammenhang mit Veranstaltungen der JA (Ausbildung, Regattaorganisation, Trainingsmaßnahmen, Arbeitseinsätze Freizeit-aktivitäten u.a.) führt die JA in eigener Zuständigkeit.

Der gesamte Schriftverkehr und alle Veröffentlichungen sind im einheitlichen Layout des Vereins zu gestalten, die JA muss als Herausgeber zu erkennen sein.


§10 Schriftverkehr


Den Schriftverkehr im Zusammenhang mit Ausbildung, Trainingsmaßnahmen, Regattaorganisation, Arbeitseinsätzen und Freizeitaktivitäten führt die JA in eigener Zuständigkeit. Er unterliegt jedoch der Kontrolle durch den Vorstand des HYC. Die Schriftstücke und Veröffentlichungen sollen in der äußeren Form möglichst einheitlich sein und dem derzeitig üblichen Layout entsprechen.

Veröffentlichungen der JA erfolgt mit Post und Email.


§11 Inkrafttreten


Die vorstehende Jugendordnung wurde am 21.02.2014 vom Vorstand des HYC beschlossen und genehmigt und tritt somit in Kraft.

Änderungen in der Jugendordnung sind jederzeit möglich, bedürfen aber der Genehmigung durch den Vorstand.


Heikendorf, den 21.02.2014


Rainer Bechem Frank Hildebrandt


1. Vorsitzender Jugendwart

§12 Anlagen


Muster Haushaltsplan der JA des HYC