Vorbereitung:
Es finden geheime und keine offenen Wahlen statt. Dies bedeutet, dass jeder seinen Namen und den der Person auf einen Zettel schreibt, für die er oder sie abstimmen möchte. Der eigene Name muss dabei eingekreist sein. Es kann auch für keine Person abgestimmt werden. Dabei muss dann der Zettel, abgesehen von dem eigenen eingekreisten Namen, leer bleiben. Folglich kann es also passieren, dass am Tag keine Person sterben muss. Dafür müssen allerdings mindestens 50% + 1 Stimme aller Wahlzettel für niemanden gestimmt haben. Bei Gleichstand entscheidet wie gewohnt der Bürgermeister aber nun öffentlich.
Fähigkeit:
Der Wahlbeobachter darf in jeder Nacht nach einer Abstimmung fünf Wahlzettel aus der Wahlurne nehmen. Er darf sich alle fünf Wahlzettel aus der Wahlurne ansehen. Vier von diesen fünf Wahlzetteln muss er für alle offen in die Mitte legen. Den fünften Wahlzettel muss er in die Urne zurücklegen.