Deutsches und französisches recht
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
AUF EINEN bLICK
Studiengang: Deutsches und Französisches Recht
Fachrichtung: Deutsch-Französisches Recht , Rechtswissenschaften
Studienart: Bachelor of Arts, 180 ECTS
Partnerhochschule: Université Jean Moulin Lyon 3
Studiendauer: 6 Semester, davon 2 Semester in Frankreich
Kontakt: studium.dfr@uni-muenster.de
Studienverlauf
1. bis 4. Semester in Münster
5. & 6. Semester in Lyon (Frankreich)
Profil des Studiengangs
Der dreijährige Studiengang ermöglicht den Studierenden, einen Doppelabschluss im französischen Recht (Diplôme national de Licence) und im deutschen Recht (Bachelor of Laws) zu erlangen. Dieser Doppelabschluss erlaubt den Studierenden, ihre Berufslaufbahn sowohl in Frankreich als auch in Deutschland fortzusetzen. Im Vordergrund stehen das deutsche und französische Zivilrecht sowie das Öffentliche Recht. Ergänzt wird das Studium in Münster und Lyon jeweils durch einzelne Veranstaltungen mit europäischen Bezügen.
Der Doppelstudiengang gliedert sich in zwei große Abschnitte: die ersten beiden Studienjahre an der Universität Münster und das dritte Studienjahr an der Université Lyon 3. Die Studierenden absolvieren in den ersten zwei Studienjahren in Münster die grundlegenden Vorlesungen zum deutschen und französischen Recht (inkl. historischer und gesellschaftlicher Grundlagenfächer, mit Ausnahme des Strafrechts) durch muttersprachliche Dozierende. Zusätzlich nehmen die Studierenden an den durch das Sprachenzentrum angebotenen Fachsprachkursen teil. Vor dem vierten Semester ist zudem ein 3-wöchiges Praktikum bei einem Volljuristen im Partnerland vorgesehen. Nach dem vierten Semester wechseln die Studierenden gemeinsam nach Lyon, wo sie zwischen einer öffentlich-rechtlichen oder einer zivilrechtlichen Vertiefung wählen und die Vorlesungen gemeinsam mit den Studierenden der Licence im 3. Jahr (L3) besuchen.
Zulassungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife oder gleichwertig anerkannte Leistung
B2 Niveau Französisch und Deutsch (Nachweis mit Hochschulzugangsberechtigung oder Sprachzertifikat)
Weitere informationen
Studienbeginn immer nur zum Wintersemester eines Jahres
Bewerbung bis zum 15.07. für das kommende Wintersemester