Deutsches und Französisches Recht

Heinrich-Heine-Universität

Düsseldorf

AUF EINEN bLICK

  • Studiengang: Deutsches und Französisches Recht (Deutsch-Französischer Studienkurs)

  • Fachrichtung: Deutsch-Französisches Recht, Rechtswissenschaften

  • Studienart: Licence mention droit, die deutsche juristische Zwischenprüfung und das deutsche Hochschulzertifikat, 180 ECTS

  • Partnerhochschule: Université de Cergy-Pontoise in Paris

  • Studiendauer: 6 Semester, davon 2 Semester in Frankreich

  • Kontakt: dfs-ak@hhu.de

Studienverlauf

  • 1. bis 4. Semester in Düsseldorf

  • 5. & 6. Semester in Cergy-Pontoise (Frankreich)

Profil des Studiengangs

Seit dem Wintersemester 2005/2006 betreiben die Juristischen Fakultäten der Université de Cergy-Pontoise und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf gemeinsam einen integrierten deutsch-französischen Studienkurs. Dieser dreijährige Studienkurs ermöglicht es Jurastudierenden aus Cergy-Pontoise und Düsseldorf, einen Doppelabschluss im deutschen und französischen Recht zu erwerben. Er besteht aus der „licence mention droit“ und der deutschen Zwischenprüfung sowie dem deutschen Hochschulzertifikat „Integrierte licence im deutschen und französischen Recht“.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder gleichwertig anerkannte Leistung

  • Gute Französischkenntnisse (evtl. Nachweise einzureichen)

  • Schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben

Weitere informationen

  • Studienbeginn immer nur zum Wintersemester eines Jahres

  • Bewerbung bis zum 15.06. für das kommende Wintersemester