Liebe Mitglieder,
im Rahmen der kommenden Mitgliederversammlung am 26.05.2025 wird über eine Neufassung der Helferpunkteordnung informiert, die ab dem 01.01.2026 in Kraft treten soll.
Die geplante Ordnung schafft mehr Transparenz, Fairness und Flexibilität bei der Verteilung von Helfereinsätzen und wurde an die aktuellen Bedürfnisse des Vereinslebens angepasst.
Was ändert sich? Kurzüberblick:
Vier Stunden für Breitensport und zwölf Stunden für Turniersport im Jahr
Mitglieder des Turniersports erbringen zusätzlich zwei Putzpunkte im Jahr
Gilt nur für aktive Mitglieder zwischen 18 und 70 Jahren
Helferstunden werden mit 4 Euro pro Stunde bewertet (max. 16 € / 48 € zzgl. 8 € im Jahr)
Quartalsweise Erhebung und Verrechnung mit geleisteten Einsätzen
Mehr Eigenverantwortung und Flexibilität bei der Planung
Möglichkeit zum Übertrag oder zur gegenseitigen Unterstützung
Klar definierte Ausnahmen und Härtefallregelung
Anerkannte Helfertätigkeiten sind z. B.: Aufbau, Einlass, Thekendienst, Reinigung, Spenden von Kuchen oder Dekoration etc.
Wichtig:
Die neue Ordnung bedeutet für Breitensportmitglieder eine moderate Erhöhung, für Turniersportmitglieder eine Entlastung. Gleichzeitig wird das Engagement freier gestaltbar und individueller planbar.
Gültig ab dem 01.01.2026
1. Zielsetzung
Ein aktives Vereinsleben lebt vom engagierten Mitwirken seiner Mitglieder. Viele Veranstaltungen, Angebote und die Pflege der Vereinsinfrastruktur sind ohne Hilfe nicht durchführbar.
Mit der Helferpunkteordnung wird ein gerechter, transparenter und verlässlicher Rahmen geschaffen, um diese Mitarbeit fair zu verteilen. Sie macht sichtbar, was oft im Verborgenen geschieht, und sorgt gleichzeitig für Planbarkeit, Ausgleich und Anerkennung.
Die Ordnung berücksichtigt dabei unterschiedliche Lebenssituationen, ermöglicht flexible Einsatzzeiten und stellt sicher, dass Engagement für den Verein gewürdigt wird – ohne bürokratischen Aufwand oder finanzielle Überforderung.
2. Grundsatz
Alle aktiven Mitglieder im Alter zwischen 18 und 70 Jahren sind verpflichtet, pro Kalenderjahr vier Stunden (Breitensport)/ zwölf Stunden (Turniersport) Helfereinsatz im Rahmen von Vereinsveranstaltungen, Instandhaltungsarbeiten oder anderen vom Verein organisierten Einsätzen zu leisten. Eine Zeitstunde entspricht dabei einem Helferpunkt.
Zusätzlich haben Mitglieder des Bereichs Turniersport zwei Putzpunkte im Jahr zu leisten. Ein Putzpunkt entspricht dabei einer Zeitstunde.
3. Verteilung und Bewertung
Der Helfereinsatz wird quartalsweise abgerechnet:
Breitensport: 1 Stunde pro Quartal
Turniersport: 3 Stunden pro Quartal zzgl. 2 Stunden Putzdienst im Jahr
Bewertung: 4 Euro pro Stunde
Damit soll gewährleistet werden, dass auch unterjährige Austritte aus dem Verein nicht zu einem Verfall der Helferpunkte führen
In dem Quartal, in dem das Mitglied in den Verein eintritt, fallen keine Helferpunkte an, sondern erst ab dem nächsten Quartal
Nur ganze abgeleistete Stunden können angerechnet werden.
Daraus ergibt sich ein jährlicher Helfereinsatzwert von 16 Euro pro Person im Breitensport / 48 Euro zzgl. 8 Euro (Putzdienst) pro Person im Turniersport
Hinweis: Die Helferstundenpauschale stellt keinen zusätzlichen Mitgliedsbeitrag dar, sondern eine vermeidbare Pauschale, die durch persönliche Mithilfe vollständig zurückerstattet werden kann.
4. Organisation der Helfereinsätze
Das dafür beauftragte Vorstandsmitglied (z. B. Vorstand Veranstaltungen) informiert regelmäßig über anstehende Helfereinsätze, z. B. per E-Mail oder über Vereinsmedien (Aushänge, Newsletter, Website)
Die Mitglieder tragen sich eigenständig für Einsätze ein oder melden sich eigenständig für Tätigkeiten, um die Helferpunkte abzuleisten
Der Verein ist nicht verpflichtet jedes Quartal Veranstaltungen oder weitere vom Verein organisierte Möglichkeiten zu schaffen, die der Ableistung der Helferpunkte dienen. Helferpunkte werden trotz der quartalsweisen Abrechnung über das ganze Jahr verrechnet
Auch zusätzliche Haus- und Pflegearbeiten im Vereinsumfeld (z. B. Reinigung, kleinere Reparaturen, Pflege von Ausstattung und Räumen) werden als Helferstunden anerkannt. Solche Arbeiten müssen vor der Durchführung aktiv beim zuständigen Vorstandsmitglied angemeldet werden, da es hierfür keine zentralen Einsatzlisten gibt. Eine nachträgliche Meldung ohne vorherige Absprache kann nicht berücksichtigt werden
Die Verantwortung für die Meldung und Kontrolle liegt bei den Mitgliedern selbst: Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine geleisteten Helferstunden zeitnah und eigenständig dem zuständigen Vorstandsmitglied zu melden und sich zu vergewissern, dass diese ordnungsgemäß erfasst und berücksichtigt wurden (z. B. per Unterschrift auf der Helferliste am Veranstaltungstag).
Wer eine übernommene Helfertätigkeit nicht wie vereinbart erfüllt, erhält dafür keine Helferpunkte angerechnet. Bei Verhinderung ist das Mitglied verpflichtet, eigenständig für Ersatz zu sorgen oder die Aufgabe rechtzeitig abzusagen – unabhängig davon, ob es sich um einen persönlichen Einsatz vor Ort oder eine andere übernommene Aufgabe handelt
Typische Helfereinsätze sind unter anderem: Aufbau und Abbau bei Veranstaltungen, Einlasskontrolle, Betreuung von Turnier- oder Breitensportveranstaltungen, Thekendienste, Dekoration, Technikauf- und Abbau, Reinigung vor und nach Veranstaltungen, Kuchen- oder Buffetspenden, Materialpflege oder Fahrdienste für Vereinszwecke
5. Abrechnungssystem
Die Helferstundenpauschale in Höhe von 4 Euro/ 12 Euro pro Quartal wird jeweils zu Beginn des Quartals mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen. Jedoch nicht in dem Quartal, in dem das Mitglied dem Verein beitritt
Nach Quartalsende erfolgt eine Abrechnung der geleisteten Stunden durch den Vorstand
Geleistete Stunden werden mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag verrechnet, der sich um die geleistete Summe der Helferstunden reduziert
Mehr geleistete Stunden können in andere Quartale oder auf andere Mitglieder übertragen werden
Helferstunden können auch nachträglich innerhalb des laufenden Kalenderjahres erbracht und angerechnet werden, z. B. wenn in einem Quartal keine Veranstaltung stattgefunden hat
Die maximale Rückvergütung beträgt 16 Euro (Breitensport) / 48 Euro (Turniersport) im Jahr. Darüberhinausgehende Einsätze sind ehrenamtlich und werden nicht zusätzlich finanziell vergütet
Für Mitglieder des Turniersports fallen zudem zwei Putzpunkte im Jahr an. Diese Verrechnung erfolgt am Jahresende bzw., wenn das Mitglied unterjährig kündigt, mit der letzten Abbuchung
Bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. pandemiebedingte Absagen oder ausgefallene Veranstaltungen) kann der Vorstand eine Reduktion der jährlich zu leistenden Helferstunden beschließen. In diesem Fall werden auch die Helferstundenpauschalen entsprechend angepasst
6. Ausnahmen und Sonderregelungen
Von der Verpflichtung zur Helferstundenleistung ausgenommen sind:
Passive Mitglieder
Ehrenmitglieder
Gastpaare
Mitglieder des freien Trainings
Mitglieder des Vorstands
Vom Vorstand beauftragte Personen, die regelmäßige Vereinsdienste übernehmen (z. B. Datenschutzbeauftragter oder Raumkoordinator). Putzpunkte sind von diesen Personen trotzdem zu leisten
sowie Mitglieder, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht einsatzfähig sind
Härtefallregelung: Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand eine vollständige oder teilweise Befreiung beschließen.
7. Anreizregelung
Für vom Verein organisierte Veranstaltungen kann der Vorstand Helferinnen und Helfern, die maßgeblich zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung beitragen, freien Eintritt gewähren. Dies wird anhand abgeleisteter Zeitstunden im Zusammenhang mit der Veranstaltung festgelegt. Da der Umfang und die Art der Veranstaltung variieren, kann der Vorstand dies für jede Veranstaltung selbst bestimmen.