Nutzungsordnung Clubraum
Das Hausrecht üben die Mitglieder des Präsidiums aus.
Zugang zum Clubraum erhält man über die Anmeldung an das Schließsystem mittels Antrag über die Homepage des Vereins. Die Bedienung der Schlösser ist mittels einer App oder über einen Token möglich. Der Zugang wird elektronisch protokolliert.
Die Nutzung muss über das Online-Tool vorab gebucht werden. Dabei sind die Zeiten und Anzahl der Personen einzuhalten.
Alle Nutzer des Clubraum müssen Mitglied des Vereins sein.
Eine dreimalige Nutzung bei Kennlern-Trainings ohne Mitgliedschaft ist in Anwesenheit eines Vereinsmitgliedes gestattet.
Freies Training von Nicht-Mitgliedern ist ausdrücklich nicht gestattet.
Privatstunden von Nichtmitgliedern bei Vereinstrainern ist unter deren Anwesenheit gestattet, hierfür fällt eine Nutzungsgebühr in Höhe von 7,- Euro pro Stunde an.
Der Clubraum und dessen Ausstattung sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen, Verschmutzungen und andere Schäden/Defekte sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden. Mutwillige Beschädigungen werden angezeigt.
Der Clubraum ist mit sauberen Schuhen bzw. Tanz-/Sportschuhen zu betreten. Straßenschuhe sind in den Vorräumen zu wechseln.
Es gilt absolutes Rauchverbot.
Abstumpfende Mittel wie Öl, Wachs und Wasser sind nicht gestattet. Die Fläche wird regelmäßig gepflegt und entsprechend gewachst.
Nach der Nutzung ist der Clubraum zu lüften und anschließend ggf. gefegt zu hinterlassen. Licht und Musikanlage sind auszuschalten und die Fenster und Türen zu verschließen.
Die Heizkörper sind maximal auf 3 zu stellen. Höhere Einstellung müssen zurückgestellt werden, spätestens beim Verlassen.
Gegenstände wie Putzmittel etc. in den Schränken sind Eigentum des Verein und nur für die interne Nutzung vorgesehen.
Vergessene Gegenstände inb. Kleidung werden in der Küche/Umkleide gesammelt und bei der nächsten Generalreinigung entsorgt.