Antragsteller: Vorstand
Datum: 17.04.2025
Betreff: Einführung der Mitgliedschaftsform „LineDance“ zur Teilnahme am Line Dance-Angebot des Vereins
Der Tanzclub Rot-Weiß Casino Mainz e.V. möchte mit der Einführung der „LineDance-Mitgliedschaft“ ein gezieltes Angebot für Personen schaffen, die ausschließlich am Line Dance-Kurs des Vereins teilnehmen möchten – unabhängig von einer weitergehenden Vereinsbindung oder einem festen Tanzpartner.
Der Line Dance-Kurs unterscheidet sich dabei deutlich von anderen Vereinsangeboten:
Er findet aktuell nur alle zwei Wochen statt und ist zudem auf eine Stunde pro Termin begrenzt. Damit stellt er ein zeitlich reduziertes, klar umrissenes Angebot dar, das sich gut von den umfangreicheren und regelmäßigeren Kursformaten im Breitensportbereich abgrenzt.
Ziel ist es, diesem spezifischen Teilnehmerkreis eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zur regelmäßigen Kursteilnahme zu bieten, ohne die übrige Vereinsstruktur anzupassen.
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Einführung der Mitgliedschaftsform „LineDance-Mitgliedschaft“ zum 01.07.2025.
Der monatliche Beitrag dieser Mitgliedschaft beträgt 17,00 Euro. Änderungen dieses Beitrags bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
Die LineDance-Mitgliedschaft berechtigt ausschließlich zur Teilnahme am Line Dance-Kursangebot des Vereins.
Alle anderen Vereinsangebote, insbesondere Paartanz (Breitensport und Turniersport), Sonderformate, sowie weitere Kurse wie Latin Workout, Tanzfitness oder Wave Dance, sind nicht im Leistungsumfang dieser Mitgliedschaft enthalten.
Mit der LineDance-Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen persönlichen Zugang (Tap-Key) zum Tanzsportzentrum. Daraus ergibt sich auch kein Anspruch auf die Nutzung der Räume für freies Training.
Für alle weiteren Aspekte der Mitgliedschaft, insbesondere Kündigungsfristen sowie die Verpflichtung zur Ableistung von Helferpunkten, gelten die Regelungen der Vereinssatzung in der jeweils gültigen Fassung.
Die Mitgliedschaftsform kann in “LineDance” umbenannt werden, wenn ein weiteres Angebot im selben Stil und gleichem Zweck geschaffen wird, das die obigen Kriterien erfüllt. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung ist hierfür nicht notwendig