Das Strafgesetzbuch „StGB“
Wird auch materielles Recht genannt
Teil A
allgemeiner Teil
§ 1 - § 79 b
Begriffsbestimmungen
Teil B
besonderer Teil
§ 80 - § 358
Straftaten / Delikte
Besonderheiten:
actio libera in causa (alic)("Freies Handeln in der Verursachung")
ist die sehr umstrittene Rechtsfigur, die ungerecht erscheinende Strafbarkeitslücken schließen will.
BGHSt 42, 235 hat die alic für Fahrlässigkeitstaten und verhaltensgebundene Delikte ausgeschlossen und auf reine Erfolgsdelikte beschränkt. (Wissen und Wollen) (Vorsatz)
Es geht hier um die Fluchtmöglichkeit in die Schuldunfähigkeit. Diese soll ausgeschlossen werden.
Insoweit erfolgt bei der Tatsbestimmung ein "Hinterfragen" der Tat.
Es soll ausgeschlossen werden, das sich ein Täter bei einer Tat, die er vorsätzlich begeht, in die Schuldunfähigkeit flüchtet, in dem er z.B. sich kurz vorher in einen berauschten Zustand versetzt.
I. Vorprüfung
II. actio libera in causa