Leitsatz:
Bei technischen Konstruktionen oder Objekten bezeichnet Sicherheit den Zustand der voraussichtlich störungsfreien und gefahren freien Funktion.
Die Norm IEC 61508 definiert Sicherheit als „Freiheit von unvertretbaren Risiken“ und verwendet den Begriff der funktionalen Sicherheit als Teilaspekt der Gesamtsicherheit eines technischen Systems.
Die Sicherheitstechnik unterscheidet:
- unmittelbare Sicherheit bezeichnet Lösungen, bei denen die Gefahrenentstehung verhindert wird. Dabei gibt es den safe-life-Ansatz, bei dem durch Klärung aller äußeren Einflüsse, sicherem Bemessen und weiterer Kontrolle ein Versagen ausgeschlossen wird. Der fail-safe-Ansatz bewirkt, dass bei einem beschränkten Versagen noch eine gefahrlose Außerbetriebnahme möglich ist. Ein weiterer Ansatz ist die redundante Anordnung von Baugruppen, so dass bei einem Ausfall eines Teils dennoch die Gesamtfunktion weiterhin gewährleistet ist.
- mittelbare Sicherheit bezeichnet Lösungen mit denen zusätzliche Schutzeinrichtungen eine mögliche Gefährdung abweisen. So verhindern zum Beispiel Maschinenverkleidungen bei Drehmaschinen eine Gefahr durch die bewegten Teile und verhindern gefährliche Eingriffe von außen. Andere Schutzsysteme arbeiten mit Sensoren. So wird etwa eine Fahrstuhltür nicht geschlossen, wenn Personen sich im Bereich der Tür befinden.
- hinweisende Sicherheit ist die schwächste und rechtlich geringste Form von Sicherheitsmaßnahmen. Hier wird lediglich auf die Gefahren hingewiesen (Gefahrenhinweis), etwa durch Gefahrensymbole (etwa auffällige Warnhinweise bei elektrischen Anlagen) oder Verkehrszeichen an Gefahrenpunkten. Des Weiteren gehören dazu auch Sicherheitshinweise in Bedienungsanleitungen von elektrischen Geräten sowie die Verwendung auffälliger Signalfarben oder Reflektoren an gefährdeten Objekten, zum Beispiel Fußgängern bei Nacht.
Grundlagen eines Sicherheitskonzepts
- die drei Säulen der Sicherheit
- Mechanischer Grundschutz
- Elektronische Überwachungseinrichtung
- Organisation der Alarmverfolgung mit Risikomanagement
- die Anforderungen des Auftragsgebers,
- die örtlichen Gegebenheiten und
- die von Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel.
Im Sicherheitskonzept sollen diese Bedingungen mit einem optimalen Wirkungsgrad Berücksichtigung finden.
Wichtig ist es, dass das Sicherheitskonzept regelmäßig geprüft und an neue Gegebenheiten angepasst wird.