382 EU Gerichtshof15
Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband
http://behinderteinbuergerung.co.cc
https://sites.google.com/site/akkaly28/eugerichtshof
Cour européenne des Droits de l'Homme 28. September 2010 n. Chr.
Conseil de l' Europe
F – 67075 STRASBOURG CEDEX
France
Beschwerdeführer - Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath:
Paul Wolf
Horststr.6
51063 Köln
Allmächtige schlitzäugige Gottheit aller Staatenlosen
Staatenloser schlitzäugiger Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)
Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0
Niederlassungserlaubnis
Mongolismus erkrankte barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit
Schlitzäugiger Katholik
Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177
Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“
Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet
Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert
Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt
Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0
http://einbuergerungsholocaust.co.cc
Beschwerdegegner-Götter:
unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts meine Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1387/10 vom 15. Juli 2010 gerichtlich zu verhandeln
und
unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung der ganzen göttlichen deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit meine Untätigkeitsklage vom 05. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln
und
unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverwaltungsgerichts meine Beschwerde vom 21. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln
und
unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen meine Beschwerde vom 14. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln
und
unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine Untätigkeitsklage vom 05. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln
und
gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §8 Abs.1 Nr.4 StAG und gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG
und
gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §12a Abs.3 StAG
und
gegen Nichterfüllung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung von Menschen mit Behinderung"
und
unmenschliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des deutschen Rechtsstaates das Wahlrecht als Menschenrecht anzuerkennen
und
gegen den widerlichen unmenschlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m. §§78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband (siehe zweiten Teil dieser Beschwerde)
und
gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen unmenschlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage
Vertreten durch die göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ wohlhabende deutsche Bundesregierung 11044 Berlin
Erinnerung an meine Beschwerde vom 19.08.2010
Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
am 19. August 2010 habe ich Ihnen meine neue Beschwerde mit dem ausgefüllten Beschwerde-Formular gegen die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1387/10 vom 15. Juli 2010 abgeschickt.
Bis heute haben Sie mir keine Bestätigung des Eingangs meiner dieser neuen Beschwerde mit dem ausgefüllten Beschwerde-Formular gegeben.
Würden Sie bitte mir den Eingang dieser meiner Beschwerde amtlich bestätigen. Wenn Sie mir keine Bestätigung geben, schicke ich Ihnen diese meine Beschwerde erneut zu.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Wolf
Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath: