382 EU Gerichtshof15

Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

https://sites.google.com/site/akkaly28/eugerichtshof 

Cour européenne des Droits de l'Homme                             28. September 2010 n. Chr.

Conseil de l' Europe

F – 67075 STRASBOURG CEDEX

France

 

Beschwerdeführer - Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath:

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Allmächtige schlitzäugige Gottheit aller Staatenlosen

Staatenloser schlitzäugiger Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Mongolismus erkrankte barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Schlitzäugiger Katholik

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

http://einbuergerungsholocaust.co.cc

http://paulwolf.co.cc

 

 

Beschwerdegegner-Götter:

unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverfassungsgerichts meine Verfassungsbeschwerde 2 BvR 1387/10 vom 15. Juli 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung der ganzen göttlichen deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit meine Untätigkeitsklage vom 05. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Bundesverwaltungsgerichts meine Beschwerde vom 21. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen meine Beschwerde vom 14. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

unmenschliche staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des göttlichen Verwaltungsgerichts Köln meine Untätigkeitsklage vom 05. Mai 2010 gerichtlich zu verhandeln

und

gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §8 Abs.1 Nr.4 StAG und gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §10 Abs.1 S.1 Nr.3 StAG

und

gegen den göttlichen staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden unmenschlichen §12a Abs.3 StAG

und

gegen Nichterfüllung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung von Menschen mit Behinderung"

und

unmenschliche ausländerverachtende staatenlosenverachtende behindertenverachtende Weigerung des deutschen Rechtsstaates das Wahlrecht als Menschenrecht anzuerkennen

und

gegen den widerlichen unmenschlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden deutschen Anwaltszwang, gegen den Vertretungszwang, gegen den Bevollmächtigtenzwang, gegen die Postulationsfähigkeit vor den göttlichen Oberverwaltungsgerichten und vor dem göttlichen Bundesverwaltungsgericht nach §67 Abs.4 VwGO i.V.m. §§78 bis 89, 114 ZPO in den göttlichen Verwaltungsgerichtlichenrechtsstreitigkeiten wegen Einbürgerung in den göttlichen deutschen Staatsverband (siehe zweiten Teil dieser Beschwerde)

und

gegen den genetischangeborenen festverankerten volkstümlichen unmenschlichen ausländerverachtenden staatenlosenverachtenden behindertenverachtenden Rassismus des göttlichen „christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen“ wohlhabenden deutschen Volkes in der Einbürgerungsfrage

Vertreten durch die göttliche „christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige“ wohlhabende deutsche Bundesregierung 11044 Berlin

 

 

Erinnerung an meine Beschwerde vom 19.08.2010

 

 

Sehr verehrte Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,

am 19. August 2010 habe ich Ihnen meine neue Beschwerde mit dem ausgefüllten Beschwerde-Formular gegen die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 1387/10 vom 15. Juli 2010 abgeschickt.

 

Bis heute haben Sie mir keine Bestätigung des Eingangs meiner dieser neuen Beschwerde mit dem ausgefüllten Beschwerde-Formular gegeben.

 

Würden Sie bitte mir den Eingang dieser meiner Beschwerde amtlich bestätigen. Wenn Sie mir keine Bestätigung geben, schicke ich Ihnen diese meine Beschwerde erneut zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath: