380 Artikel 18 BBeauftrag

Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

https://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-8 

https://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-14 

Beschwerde an Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung"

 https://docs.google.com/fileview?id=0Bxoqy--NX2HdMmFkZGQxOWItOGU5My00OTIxLTk4Y2ItNDdmYzY5OWE4N2Q1&hl=de

http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf   (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419)

http://www.bmas.de/portal/47702/ 

http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID86879 

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html 

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Behindertenrechtskonvention 

http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CRPD/Pages/CRPDIndex.aspx 

Paul Wolf                                                                              29. September 2010 n. Chr.

Horststr.6

51063 Köln

Allmächtige schlitzäugige Gottheit aller Staatenlosen

Staatenloser schlitzäugiger Einbürgerungsbewerber (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Mongolismus erkrankte barbarische schlitzäugige Volkszugehörigkeit

Schlitzäugiger Katholik

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Entfaltung einer psychopathischen Persönlichkeit durch die versagte Einbürgerung

Chronische schwerwiegende Form der Paranoiden Schizophrenie (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc

http://paulwolf.co.cc

 

 

 

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange behinderter Menschen

Mauerstraße 53

10117 Berlin 

 

 

Beschwerde

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 

 

Sehr geehrte Herr Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Wenn körperlich behinderte geistig behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, keinen einzigen Geisteskranken Behinderten Arbeitsunfähigen in unseren gesunden deutschen Staatsverband einzubürgern!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der deutsche Rechtsstaat darf nicht den körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungsbewerbern die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderungen psychischen Krankheiten verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Noch nie gab es in der 5000-jahre langen Geschichte der Deutschen die Einbürgerung für körperlich behinderten für geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen! In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe unseren gesunden deutschen Staatsverband betreten! Ein Fall ist zu viel!

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet ratlos, unser Ministerium könne nicht den Art.18 umsetzen und sei dafür nicht zuständig, weil es erst dafür eine Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht müsse verabschiedet werden. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz und Zuständigkeit und verweiset an das Bundesministerium des Innern. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe. Aber der Behindertenbeauftragte Hubert Hüppe behauptet auch verachtend, das alles sei die Aufgabe der Gesetzgebung und verweist an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Aber der Petitionsausschuss macht gar nicht, schweigt beharrlich!

 

Deutsches Institut für Menschenrechte will damit gar nicht zu tun haben und widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Da ist das Problem! Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Auf meine 18 eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006 gegen die fehlende Einbürgerung für körperlich und geistig behinderten für psychisch kranken Einbürgerungswilligen und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und einer Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, teilt mir keine verfassungsmäßige amtlich schriftliche Bestätigung und Aktenzeichen mit, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, verfolgt mich politisch, damit Psychiatrieärzte mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Für diese massive verachtende Stellung des Petitionsausschusses und Untätigkeit bereite ich gegen den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, gegen 622 Deutschen Bundestagsabgeordneten meine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin nach §75 VwGO und Forderung auf Schadenersatz wegen massiver Verletzung meines bürgerlichen Grundrechts aus Art.17 GG.

 

Gegen die Bundesrepublik Deutschland habe ich auch vor der

Monitoring the Convention on the Rights of Persons with Disabilities

Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)

Palais des Nations

CH-1211 Geneva 10

Switzerland

meine Petition eingereicht.

 

Würden Sie bitte den deutschen Gesetzgeber verpflichten, im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" zu verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Paul Wolf

Der staatenlose schlitzäugige deutschewahlrechtbesessene Psychopath