368 Art 18 BRKonvention

Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

https://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-4

https://docs.google.com/fileview?id=0Bxoqy--NX2HdNTJhYjNmOTAtNGEwMi00MDY2LThhM2ItNGUyNTUyNTExMDg0&hl=de

Meine 8 gleichen Petitionen vom 13.09.2010 an 8-Adressen wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung"

 

Einschreiben

Rückschein

13. September 2010

 

Frau Professor Theresia Degener

Members of the Committee on the Rights of Persons with Disabilities

Monitoring the Convention on the Rights of Persons with Disabilities

Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR)

Palais des Nations

CH-1211 Geneva 10

Switzerland

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Ladies and Gentlemen Committee on the Rights of Persons with Disabilities,

Ladies and Gentlemen Monitoring the Convention on the Rights of Persons with Disabilities,

Sehr geehrte Frau Professor Theresia Degener Members of the Committee on the Rights of Persons with Disabilities,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

 

 

13. September 2010

 

Permanent Mission of the Federal Republic of Germany to the United Nations

871 United Nations Plaza

New York, NY 10017

USA

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Ladies and Gentlemen Permanent Mission of the Federal Republic of Germany to the United Nations,

Sehr geehrte Damen und Herren an der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

  

 

13. September 2010

 

Bundesregierung für Bundesrepublik Deutschland

Postfach

11044 Berlin

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren an der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

 

 

 

13. September 2010

 

Deutscher Bundestag

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren an dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bei dem Deutschen Bundestag,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

 

 

 

13. September 2010

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren an dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

 

 

 

13. September 2010

 

Deutsches Institut für Menschenrechte

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

Zimmerstraße 26/27

10969 Berlin

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren an der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bei dem Deutschen Institut für Menschenrechte,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

  

 

 

13. September 2010

 

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN)

Generalsekretariat

Zimmerstraße 26/27

10969 Berlin

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren an der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.,

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf

  

 

 

13. September 2010

 

Deutscher Behindertenrat

c/o Sozialverband Deutschland (SoVD)

Stralauer Str. 63

10179 Berlin

 

 

 

Paul Wolf

Horststr.6

51063 Köln

Deutschland

Grad geistiger Behinderung 100 „Seelische Störung Hilflos Gehbehindert“

Merkzeichen G, B, H, RF, gültig unbefristet

Schwerstgeistigbehindertenausweis: 44S0371177

Seit dem 25.05.2006 dauerhaft voll erwerbsgemindert

Pflegefall, werde von Krankenpflegern 40 Min. in der Woche häuslich gepflegt

Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Köln-Mülheim, 1-998-1-68-68-0506-0

Staatenlos (kein Ausländer)

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0

Niederlassungserlaubnis

Chronische schwere Paranoide Psychose (ICD10: F20.08)

http://einbuergerungsholocaust.co.cc/

 

 

 

Petition

gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtumsetzung Nichterfüllung des Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 in der Bundesrepublik Deutschland

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren an dem Deutschen Behindertenrat c/o Sozialverband Deutschland (SoVD),

die Bundesrepublik Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 des Übereinkommens der Vereinten Nation über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006, setzt ihn gar nicht um!

 

In der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland gibt es absolut gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für jede Art der Behinderung und für Arbeitsunfähigen, gibt es gar keine Gesetze, die die Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und für Arbeitsunfähigen gewährleisten und fördern!

 

Der deutsche Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" verabschieden und eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Bundesrepublik Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Die Bundesrepublik Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Die Bundesrepublik Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach deutschem Arbeitsrecht, nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche gesetzliche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Die Bundesrepublik Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht verachtend dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS...

 

Deutsches Institut für Menschenrechte widerspricht auch: ...zur Erfüllung einer Behindertenquote, die angeblich nach Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland eingeführt werden muss, wäre es erforderlich auch Menschen einzubürgern, die nach §10 StAG keinen Rechtsanspruch haben. Deren Einbürgerung würde dazu führen, dass ihre nicht behinderten Angehörigen (als Angehörige eines Deutschen) ihrerseits einen Anspruch auf Soll-Einbürgerung erwerben würden. Dadurch würden Ausländer ohne behinderte Angehörige benachteiligt. Das wäre möglicherweise ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot...

 

Verstehen Sie diese schlau zynische verachtende perverse Sachverhaltsumdrehung vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Einbürgerung für behinderte Menschen rufe mit sich ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot hervor, sei verfassungswidrig, sei Menschenrechtskonventionswidrig! Und so begründet es das Deutsche Institut für Menschenrechte!

 

Geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber haben das ungehinderte Recht die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, genießen uneingeschränktes grünes Licht bei der Einbürgerung! Der Staat darf nicht ihnen die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Der christliche demokratische soziale großzügige wohlhabende deutsche Rechtsstaat muss jedem körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken und arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit sofort geben, wenn sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung außer Arbeitsbeschäftigung erfüllt haben!

 

Art.3 des Deutschen Grundgesetzes und Menschenrechtskonvention verkünden an die ganze Welt, alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt diskriminiert werden! Diskriminierungsverbot! Benachteiligungsverbot! Willkürverbot!

 

Die christliche demokratische soziale rechtsstaatliche großzügige wohlhabende Bundesrepublik Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern! Aber alle Deutschen sind hysterisch empört. Deutsche wollen sogar keine 0,00001% von Behinderten einbürgern. Kein einziger Geisteskranker dürfe in unseren gesunden deutschen Staatsverband eintreten. Ein Fall ist zu viel!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Diese Rechtsproblematik ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 300000 amtlich anerkannte schwerbehinderte arbeitsunfähige Migrantinnen und Migranten und sie wollen alle das deutsche Wahlrecht das deutsche Stimmrecht den deutschen Pass!

 

Auf meine vier eingereichten Petitionen vor dem Deutschen Bundestag gegen die Nichtumsetzung Nichterfüllung dieses Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und eine Einbürgerungspflichtquote, macht der Petitionsausschuss gar nicht, schweigt beharrlich, hat mir sogar keine schriftliche Bestätigung zugeschickt, hat auf mich umgekehrt meine Psychiatrieärzte aufgehetzt, damit sie mich extra bearbeiten, meinen Mund tot machen!

 

Würden Sie bitte den Eingang dieser meiner Petition amtlich schriftlich bestätigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Paul Wolf