367 Artikel 18

Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

http://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-4 

Meine vierte Petition vom 04.09.2010 an Deutschen Bundestag wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung"

https://docs.google.com/fileview?id=0Bxoqy--NX2HdNGIxNmViNGItZjBlYi00NjQ1LWEzNDAtODA0ZmNhMmY5Yjlh&hl=de

http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419)

http://www.bmas.de/portal/47702/

http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID86879

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Behindertenrechtskonvention

Petition gegen Petitionsausschuss!

Ich habe drei Petitionen 13393 - 03.08.2010; 13646 - 21.08.2010; 13852 - 04.10.2010 gegen Nichterfüllung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006, gegen gar keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken, für die Einführung im Staatsangehörigkeitsgesetz eines Sonderparagraphen "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und einer Einbürgerungspflichtquote eingereicht. Aber PetAusschus macht gar nicht!

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Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren! Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus Deutschland!

 

Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche Einbürgerungspflichtquote muss der Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten.

 

Der Staat führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen! Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Statistik muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention gar nicht zuständig und verweist zurück an BMAS.

 

Der Staat darf nicht die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer körperlichen geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz in deutschen Staatsverband einbürgern!

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei irgendwelche Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen, keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige