361 Artikel 18

Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

http://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-4 

Meine erneute Petition an Deutschen Bundestag vom 21.08.2010 wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung"

 https://docs.google.com/fileview?id=0B2pVeCJ50glhMjlmNjVlYzQtZTk2Ny00MzBiLThiNDUtNjU2YTA5MzM0N2Jm&hl=en

http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf  (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419) 

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html 

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Behindertenrechtskonvention

 

 

Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006! Es existiert keine Einbürgerung für körperlich Behinderten für geistig Behinderten für psychisch Kranken und keine Gesetze, die Einbürgerung für Behinderten gewährleisten! Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph „Einbürgerung für Menschen mit Behinderung“ und gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik muss geführt werden, damit Quotenregelungen greifen können

  

 

Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswillige! Der Staat darf nicht die Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungsbewerber nur auf Grund ihrer geistigen Behinderung psychischen Krankheit verweigern!

 

Fehlende Einbürgerung, nicht existierenden Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke und arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen sind staatliche zielgerichtete gesetzliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen gegen diesen Personenkreis, sind politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus Deutschland!

 

Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Deutschland macht alles Mögliche, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Maßnahme, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in den deutschen Staatsverband einbürgern!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach §§71-79 SGB IX verpflichtet in seinem Betriebe mindestens 10% Behinderten einzustellen. Gleiche „gesetzliche Einbürgerungspflichtquote“ muss Staat in der Einbürgerung für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen.

 

Deutschland muss die Würde der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen respektieren und muss sie nach Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention, Art.3 Unmenschliche Behandlung und Art.14 Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention vom 04.11.1950, Art.3 Abs.3 S.2 Grundgesetz Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden und Art.20 Abs.1 Grundgesetz demokratischer und sozialer Grundsatz in den deutschen Staatsverband einbürgern!

 

Das zuständige für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Deutschland Bundesministerium für Arbeit und Soziales behauptet, unser Ministerium sei für die Umsetzung des Art.18 nicht zuständig. Wir haben dafür keine sachliche Kompetenz. Aber das Bundesministerium des Innern widerspricht dagegen, wir seien für die Umsetzung dieser Behindertenrechtskonvention nicht zuständig und verweist zurück an BMAS.

 

Deutschland führt keine Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen

  

 

Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Eine solche Statistik muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können. Gesetzgeber muss eine neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung gestalten und gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einführen.

 

Es existiert in diesem Rechtsgebiet keinerlei Studie, Forschung, vergleichbare verwertbare Angabe Informationen. Es existieren in diesem Rechtsgebiet keinerlei offizielle Stellungnahmen von den Bundes-, und Landesregierungen. In Medien existieren keinerlei Artikel Fernsehsendungen Diskussionen in diese Richtung. Nirgendwo kann man eine vernünftige Information über die Situation mit der Einbürgerung von Einbürgerungswilligen mit Behinderung finden und bekommen. Dieses Rechtsgebiet ist ein völlig streng vertrauliches Tabuthema.

  

 

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann Ihr deutscher "Rechtsstaat" sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss Ihr deutscher "Rechtsstaat" diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis zum Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der Staat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in deutschem nationalem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!