362 Reiseausweis

     

Paul Wolf                                                                              06. September 2010 n. Chr.

Horststr.6

51063 Köln

Geburtsdatum: ...........

Geburtsort: ........., UdSSR

Staatenlos

Asylanerkannt nach Art.16a Grundgesetz

Niederlassungserlaubnis

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4GTFR0, ausgestellt

Ausländerbehörde Köln-Mülheim 29.07.2010, gültig bis 28.07.2010 

 

 

 

Ausländerangelegenheiten

Amt für öffentliche Ordnung

Bezirksausländeramt Mülheim

Wiener Platz 2a

51065 Köln 

Aktenzeichen:            323-39-Jae

 

  

Stellungnahme

  

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie für die Ausstellung (Verlängerung) mir eines neuen Reiseausweises für Staatenlose bedanken.

 

Betrachten Sie bitte meinen Widerspruch vom 30. August 2010 als erledigt.

 

Gegen die verfassungswidrige gesetzliche Lücke in der Passersatzverlängerung für Ausländer beabsichtige ich meine Petition vor dem Petitionsausschuss Bundestag einzureichen.

 

Mit freundlichen Grüßen, 

Paul Wolf

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Rückschein

 

Paul Wolf                                                                              30. August 2010

Horststr.6

51063 Köln

Geburtsort: UdSSR

Staatenlos

Asylanerkannt

Staatenlosenreiseausweis: Z0C4PYNT3, ausgestellt

Ausländerbehörde Köln-Mülheim 18.08.2008, gültig bis 17.08.2010

Niederlassungserlaubnis

 

 

 

Ausländerangelegenheiten

Amt für öffentliche Ordnung

Bezirksausländeramt Mülheim

Wiener Platz 2a

51065 Köln

 

Aktenzeichen:            323-39-Jae

 

 

 

Widerspruch

gegen die Verzögerung der Verlängerung der Gültigkeitsdauer für meinen Staatenlosenreiseausweis Z0C4PYNT3, ausgestellt Ausländerbehörde Köln-Mülheim 18.08.2008, gültig bis 17.08.2010

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.06.2010 habe ich gesetzgemäß 60-Tagen vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer meines Staatenlosenreiseausweises bei Ihnen erschienen und habe ich die Verlängerung der Gültigkeitsdauer meines Staatenlosenreiseausweises mit meinem entsprechenden Foto gesetzgemäß beantragt. Sie haben gesetzgemäß das entsprechende Formular mit meinem Foto und meiner Unterschrift ausgefüllt und von mir meine Fingerabdrücke abgenommen, mit der Erklärung, kommen sie nach 26.07.2010, um neuen Staatenlosenreiseausweis abzuholen und bringen sie für diese Verlängerung 59 EURO mit.

 

Am 29.07.2010 haben Sie mir erklärt, der Computer und die Bundesdruckerei haben das ausgefüllte Formular aus ungeklärten technischen Gründen nicht aufgenommen. Bei der Datenübertragung sei ein technischer Datenübertragungsfehler aufgetreten. Sie sollen diese Prozedere noch einmal machen. Sie haben mit mir die gleiche Prozedere gemacht.

 

Auf meinen sofort eingelegten am 29.07.2010 Widerspruch, dass ich am 18.08.2010 ohne den gültigen Staatenlosenreiseausweis katastrophale aufenthaltsrechtliche Probleme bekomme, haben Sie mich belehrt, Ausländerbehörden haben keine mehr Befugnisse, eigene handgeschriebene Verlängerung der Gültigkeitsdauer in den Reiseausweis wie früher direkt zu stellen. Es gebe keine mehr solche handgeschriebene Verlängerung. Wir dürfen so nicht machen. Es gelte jetzt nur jedes Mal Ausstellung eines neuen Passersatzes. Sie haben die Gültigkeitsdauer meines Staatenlosenreiseausweises mit einer entsprechenden Staatenlosenreiseausweisverlängerungsbescheinigung mit meinem Foto und mit ihrem Siegel bis zum 29.10.2010 vorübergehend verlängert. Wenn eine irgendwelche Person oder Behörde in dieser amtlichen Verlängerung Zweifel haben sollte, müsse sie mit mir in Verbindung setzen. Wann ihr neuer Staatenlosenreiseausweis fertig sei, benachrichtige ich sie schriftlich.

 

Wegen dieser Nichtverlängerung der Gültigkeitsdauer für meinen Staatenlosenreiseausweis aus technischen Datenübertragungsgründen erleide ich jetzt katastrophale aufenthaltsrechtliche Probleme: Meldehalle Köln-Mülheim hat mir sofort eine amtliche Verwarnung abgegeben, ich solle meine aufenthaltsrechtliche Frage und Lohnsteuerkartefrage dringend klären. Sie haben seit 18.08.2010 kein Aufenthaltsrecht für das Bundesgebiet, dürfen sie sich in Deutschland nicht aufhalten.

 

Sozialamt Köln-Mülheim bietet mir an, meine Person auf Sozialhilfe aufzunehmen. Sie haben seit 18.08.2010 kein Aufenthaltsrecht und keine Arbeitserlaubnis für das Bundesgebiet.

 

Arbeitsamt hat mir eine Verwarnung abgegeben, sie haben seit 18.08.2010 keine Arbeitserlaubnis.

 

Mein Hausbesitzer hat meinen Mietvertrag seit 18.08.2010 gekündigt.

 

Sparkasse Köln hat mein Bankkonto seit 18.08.2010 gesperrt.

 

Meine Krankenkasse TK hat die Krankenversicherung für meine Person seit 18.08.2010 eingestellt. Ich bin jetzt nicht krankversichert. Meine chronische Krankheit progressiert. Ich brauche dringend einen Arzt und Medikamente.

 

Die Polizei Köln hat mich zwei Mal angehalten und verwarnt, ab 30.10.2010 können sie sich wegen fehlendem Aufenthaltsrecht strafbar machen, dürfen sie sich auf dem deutschen Boden nicht aufhalten. (Wegen meines nicht deutschen schlitzäugigen Aussehens werde meine Person bei jedem Antreffen mit der Polizei immer gestoppt und meine Personalien überprüft).

 

Mein Arbeitgeber warnt mich panisch, ich müsse die Verlängerung der Gültigkeitsdauer meines Staatenlosenreiseausweises schleunigst klären lassen, ansonsten dürfen sie mich nicht weiter beschäftigen lassen.

 

Auch andere Behörden und Stellen, die an die Gültigkeit meines Staatenlosenreiseausweises angewiesen sind, haben mich seit 18.08.2010 gekündigt und alle Leistungen für meine Person gestoppt. Ich möchte diese anderen Behörden in diesem Widerspruch noch nicht erwähnen.

 

Selbstverständlich habe ich sofort an all diese Behörden und Stellen, Ihre ausgestellte vorübergehende Staatenlosenreiseausweisverlängerungsbescheinigung vorgelegt und habe ich ihnen allen erklärt, mein Asyl-, und Staatenlosenstatus mein unbefristetes Aufenthaltsrecht Niederlassungserlaubnis sind von mir nicht entzogen. Alles blieb unverändert, wie es früher war. Nur die Gültigkeitsdauer des Staatenlosenreiseausweises ist aus rein technischen Problemen nicht verlängert worden. Ausländerbehörde Köln-Mülheim arbeitet daran. All diese meine Verträge und amtliche Leistungen wurden bedingt bis zum 29.10.2010 wieder erlebt verlängert. Ich solle allen den verlängerten Reiseausweis nach der Verlängerung sofort vorlegen.

 

Würden Sie bitte mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern.

 

Diese neue geltende „Passersatzverlängerung“ für nicht deutsche Staatsangehörige ist in Wirklichkeit keine gesetzliche Verlängerung der Gültigkeitsdauer, sondern es ist jedes Mal eine neue Ausstellung eines neuen Passersatzes! Solche Verwaltungshandlung ist verfassungswidrig. Neue Ausstellung des Passersatzes und nur die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passersatzes sind total verschiedene Verwaltungsvorgänge. Der Staat darf sich diese zwei total verschiedenen Verwaltungsvorgänge in Eine gemeinsame auf keinen Fall zusammen mischen. Der Staat muss diese zwei Verwaltungsverfahrens Ausstellung eines neuen Passersatzes und nur die Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines schon ausgestellten Passersatzes streng voneinander trennen. Verlängerung gibt es nicht mehr. Verlängerung wurde damit abgeschaft.

 

Dieses neues Passersatzverlängerungssystem ermöglicht den massiven amtlichen Rechtsmissbrauch Gesetzesbruch von den Angestellten der Bundesdruckerei und von Beamten der Ausländerbehörden, die solche gesetzliche Lücke in der Passersatzverlängerung aus ausländerfeindlichen Gründen sabotieren werden, als ob es jedes Mal nur ein technischer StromSignalDatenübertragungsfehler wieder und wieder auftrete…

 

Die Angestellten der Bundesdruckerei treten hier in solchem Passersatzverlängerungsverfahren als eine neue Superoberaufsichtsbehörde über alle Ausländerbehörden Deutschlands ein. Ausländerbehörde Köln und das Innenministerium NRW und das Bundesamt für die Anerkennung der ausländischen Flüchtlingen haben über meinem rechtlichen Status eine rechtskräftige amtliche Entscheidung getroffen, auf Grund dessen muss mir mein Staatenlosenreiseausweis jedes Mal automatisch verlängert werden. Aber diese neue Superoberaufsichtsbehörde-Bundesdruckerei stellt jedes Mal diese amtliche Entscheidung des Innenministeriums NRW in Zweifel, übt jedes Mal eine neue ungesetzliche „Aufsichtsfunktion Kontrollfunktion Revisionsfunktion Überprüfungsfunktion“ über schon rechtskräftige amtliche Entscheidung und verlängert verbrecherisch nicht den Staatenlosenreiseausweis, als ob diese Entscheidungen über die Anerkennung meiner Staatenlosigkeit und meines Asylstatus falsch wären…

 

Sie haben mit der Bundesdruckerei telefonisch gesprochen und haben Sie intensiv versucht, sie zu überzeugen, Paul Wolf sei doch staatenlos. Das seien unsere rechtskräftigen amtlichen Entscheidung und des Innenministeriums NRW. Paul Wolf sei doch unanfechtbar Asylanerkannt und das Bundesamt für die Anerkennung der ausländischen Flüchtlinge wolle diese Entscheidung nicht aufheben. Wir können diese Entscheidungen selbst einfach so nicht aufheben. Sein Geburtsland sei UdSSR. In dieser Zeit gab es nur UdSSR. Wir können nicht machen. Wir müssen seinen Staatenlosenreiseausweis verlängern…

 

Diese Angestellte aus der Bundesdruckerei hat sich strafbar gemacht, indem sie einen Ausländerbehördenbeamten genötigt gezwungen animiert hat, in diesem Verlängerungsverwaltungsvorgang gesetzwidrige Handlungen vorzunehmen, die rechtskräftige amtliche Entscheidung über meine Person rechtswidrig amtsmissbräuchlich zu sabotieren und meinen Staatenlosenreiseausweis auf keinen Fall zu verlängern...

 

Dieses neue Passersatzverlängerungssystem ist nach System der deutschen Personalausweise und Reisepässe aufgebaut und bringt den Deutschen keine Probleme, aber Ausländer und Staatenlose und Heimatlose bekommen nach solchen blöden unerwarteten nicht in Menschenmachtbereich technischen Datenübertragungsfehlern sofort katastrophale aufenthaltsrechtliche Probleme. Deshalb der Staat der Gesetzgeber müssen den Ausländerbehörden zusätzliche amtliche Befugnisse übertragen, bei solchen unerwarteten rein technischen nicht in Menschenmachtbereich Datenübertragungsfehlern oder anderen gleichen blöden unerwarteten Problemen die Verlängerung des Passersatzes direkt in dem abgelaufenen Passersatz mit eigener Handschrift und Siegel bis zu drei Monate verlängern lassen zu dürfen.

 

Solche Probleme mit der Verlängerung meines Passersatzes hatte ich bei Ihrer Stelle bei jeder Verlängerung der Gültigkeitsdauer meines Passersatzes im Jahre 2006 und im Jahre 2008. Jedes Mal wurde mir von Ihrer Stelle mein Passersatz nur durch das eingeleitete gegen Sie verwaltungsgerichtliche Verfahren verlängert.

 

Am 15.09.2010 bekomme ich das Recht gegen die Untätigkeit der Ausländerbehörde Köln meine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht Köln einzulegen.

 

Über diese gesetzliche Lücke werde ich auch meine Petition vor dem Bundestag einreichen.

 

Würden Sie bitte mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Paul Wolf