375 Artikel 18

Einbürgerung für Migranten mit Behinderungen in den christlichen barmherzigen deutschen Staatsverband  

http://behinderteinbuergerung.co.cc 

https://sites.google.com/site/akkaly20/un-brkonvention-8 

Meine achte Petition vom 24.09.2010 an Deutschen Bundestag wegen Nichterfüllung Nichtumsetzung des Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung"

 https://docs.google.com/leaf?id=0Bxoqy--NX2HdOGJiMzNhMzgtZWJmYy00N2Q2LWE5ODItMmUzNTk0OTFjY2Y0&hl=de 

http://www.un.org/Depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf   (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008, 1419)

http://www.bmas.de/portal/47702/

http://www.deutscher-behindertenrat.de/ID86879

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:UN-Behindertenrechtskonvention 

 

Wortlaut der Petition:

Deutschland erfüllt gar nicht Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention 13.12.2006, setzt ihn nicht um! Es existiert absolut keine Einbürgerung für körperlich für geistig Behinderten für psychisch Kranken und keine Gesetze, die Einbürgerung für Behinderten gewährleisten und fördern! Gesetzgeber muss im Staatsangehörigkeitsgesetz einen Sonderparagraph "Einbürgerung für Menschen mit Behinderung" und Einbürgerungspflichtquote einführen. Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss geführt werden

 

Begründung:

Deutschland verachtet behinderte Einbürgerungswilligen und verabschiedet absichtlich keinerlei Gesetze, die die Einbürgerung für Menschen mit Behinderung garantieren und gewährleisten. Fehlende Einbürgerung, nicht existierende Einbürgerungsgesetze für körperlich behinderte für geistig behinderte für psychisch kranke und für arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen und Weigerung solche Gesetze zu verabschieden, sind zielgerichtete staatliche gesellschaftliche Vertreibungsmaßnahmen politische Verfolgung politische Vertreibung politische Verbannung der körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken arbeitsunfähigen Einbürgerungswilligen aus der christlichen demokratischen sozialen rechtsstaatlichen großzügigen wohlhabenden Bundesrepublik Deutschland!

 

Deutschland verfolgt körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen politisch, behandelt sie unmenschlich, diskriminiert sie hart, vertreibt verbannt sie aus Deutschland massiv nur mit einem Zweck, damit sie in den deutschen Staatsverband auf keinen Fall einbürgern! Deutschland diskriminiert körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen konkret zielgerichtet, weil sie sich als Behinderte einbürgern lassen wollen! Deutschland macht alles Mögliche, nutzt jegliche Gelegenheit aus, unternimmt jegliche gesetzlichen und gesellschaftlichen Vertreibungsmaßnahmen, damit körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall in deutschen Staatsverband einbürgern und raus aus Deutschland schmeißen!

 

Wenn behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann bleiben sie in Deutschland für ewig, kann der deutsche Rechtsstaat sie aus Deutschland niemals raus schmeißen, muss der deutsche Rechtsstaat diese neuen behinderten psychisch kranken arbeitsunfähigen Passdeutschen auf Kosten des Staates bis in den Tod durchfüttern pflegen. Aber so lange behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen als Nichtdeutschstaatsangehörige bleiben, kann der deutsche Rechtsstaat sie immer raus schmeißen. Nicht heute dann nach einem Jahr, nicht nach einem Jahr dann nach fünf Jahren, nicht nach fünf Jahren dann nach 10-Jahren, nicht nach 10-Jahren dann nach 20-Jahren... Deshalb es ist in nationalem deutschem Interesse, behinderte psychisch kranke arbeitsunfähige Einbürgerungswilligen auf keinen Fall einzubürgern!

 

Jeder Arbeitgeber ist nach §§71-79 SGB IX verpflichtet im Betriebe 10% Behinderten einzustellen. Gleiche Einbürgerungspflichtquote muss Staat in der Einbürgerung für körperlich und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen einführen. Art.18 UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet den Gesetzgeber, eine gesetzliche Einbürgerungspflichtquote einzuführen und neue wirksame Einbürgerungspolitik für Menschen mit Behinderung zu gestalten

 

Anregungen für die Online-Diskussion:

Deutschland führt absichtlich keinerlei Statistik über die Einbürgerung für körperlich behinderte und geistig behinderte und psychisch kranke Einbürgerungswilligen durch, damit diese Rechtsproblematik immer gedeckt unbekannt ungewiss halten, damit nicht die Einbürgerungsbehörden amtlich verpflichten, die statistische Einbürgerungsquote von Einbürgerungen für körperlich behinderten und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen zu erfüllen. Die Anzahl der behinderten Einbürgerungswilligen und neu eingebürgerten behinderten Passdeutschen werden nicht durch offizielle Statistiken erfasst. Aufsichtsfunktion fehlt. Eine solche Behindertenstatistik von Einbürgerungswilligen muss eingeführt werden, damit Quotenregelungen greifen können.

 

Der Staat darf nicht den körperlich und geistig behinderten und psychisch kranken Einbürgerungswilligen die Einbürgerung nur auf Grund ihrer körperlichen und geistigen Behinderung und psychischen Krankheit verweigern!