Umgang mit SWT
Umgang mit SWT / Gesetzbuchklarstellung:
Die SWT sind aktuell nicht mehr von uns mit Sonderrechten versehen.
Das heißt aber nicht, dass ihr ihnen ihre gesetzlich zugeschrieben Rechte verweigern sollt.
Diese Rechte sind (unabhängig natürlich von §3.1):
§4.1 Recht auf Freiheitsentzug
Die SWT dürfen in "Erfüllung ihrer geheimdienstlichen Aufgaben" Personen für den "Notwendigen Zeitraum" der Freiheit berauben.
§4.5 Recht auf Durchsuchung
Die SWT dürfen im Rahmen der "geheimdienstlichen Informationsbeschaffung" Bereiche durchsuchen.
Dies ist beschränkt, wenn in dem Bereich eine Information ist, die unter einer Freigabestufe steht, die der SWT nicht hat. (z.B: Aktiver Straffall im Gefängnis)
§4.8 Recht auf Verweigerung
Die SWT dürfen in ihren "geheimdienstlichen Aufgabengebiete" Befehle verweigern.
Relativ simpel sind diese 3 Rechte:
§5.2 Personifikation als Zuständige
§6.7 Nicht Identifizieren für Zuständigen
§6.8 Nicht Stoppen für Zuständigen
Etwas unklarer wird es bei §6.5 / §6.9:
§6.5 Fehlende Kooperation mit Zuständigen
§6.9 Behinderung von Zuständigen
Beide sind auf die "geheimdienstlichen Aufgabengebiete" beschränkt und machen das nicht-kooperieren und das behindern strafbar.
Was genau "Nicht Kooperieren" oder "Behindern" ist, ist hier die Frage und ist nicht ganz definiert.
Unsere Vorgabe ist hier: Solange ihr keine potenziellen Straftaten vermutet und einer ihrer Aufgabengebiete ausreichen erfüllt ist (Sabotage, Hacking, Geiselnahmen, Nachrichtendienst), dann solltet ihr mit ihnen zusammenarbeiten.
Allgemein ist aber immer gültig:
All diese Rechte können von euch nicht verwehrt werden, solange ihr von ihnen diese Bedingungen ausreichend erfüllt/erläutert bekommt und ihr kein Zweifel am Bruch einer dieser 2 Bedingungen habt.
Wichtig ist hier aber: Ihr seid nicht verpflichtet den SWT jedes "Wir sind Geheimdienstlich unterwegs" zu glauben und könnt bei Verdacht auf Missbrauch der Rechte gerne auch genauere Infos einfordern.
Ebenfalls seid ihr nicht verpflichtet einen solchen Fall bis zur Ankunft eines Vorgesetzten des SWT zu verzögern oder als offenen Fall abzulegen und "Im Zweifel dem SWT zu glauben"
Wir verlassen uns hier auf eure Erfahrung und Intuition das richtige zu tun. Bei Zweifel übergebt solche Situationen, wenn möglichst immer an den aktuell höchstrangigen ST, falls ihr euch unsicher seid.