Umgang mit SWT

Umgang mit SWT / Gesetzbuchklarstellung:

Die SWT sind aktuell nicht mehr von uns mit Sonderrechten versehen.
Das heißt aber nicht, dass ihr ihnen ihre gesetzlich zugeschrieben Rechte verweigern sollt.


Diese Rechte sind (unabhängig natürlich von §3.1):


Relativ simpel sind diese 3 Rechte:


Etwas unklarer wird es bei §6.5 / §6.9:


Allgemein ist aber immer gültig: