Nächste Einheitsbesprechung: -
Die K9-Unit ist ist eine speziell ausgebildete Untereinheit der Shock Trooper, beziehungsweise Coruscant Guards. Sie besteht aus Massiffs, die von entsprechenden K9-Soldaten geführt werden. Die Aufgaben der K9-Unit sind die Drogenkontrolle, das Aufspüren von Flüchtigen, Frachtkontrolle und das Aufnehmen von Fährten, um die Stoßtruppen bei Straffällen zu unterstützen. Die Massifs der K9-Unit sind speziell trainierte, stubenreine und disziplinierte Massifs, die gefährlich werden können, sich aber friedlich gegenüber Zivilisten und anderen Klonsoldaten zu verhalten haben.
§1.0: Neue Soldaten werden durch das bestehen eines Auswahlverfahrens, bestehend aus einem Theorie und Praxis Teil, aufgenommen.
§1.1: Die K9 Leitung kann bei mangelnder Interesse auch ein schnelles Auswahlverfahren machen, bestehend aus dem Theorie Teil.
§2.0: Bei Beitritt in die K9 Unit erhält man eine Testzeit von 7 Tagen.
§2.1: Innerhalb der Testzeit dürfen die ARF-Armor am Helm nicht getragen werden.
§2.2: Hat man innerhalb der Testzeit die Greifhaken Einweisung nicht absolviert, so hat man automatisch die Testzeit nicht bestanden.
§2.3: Innerhalb der Testzeit muss die ARF-Fortbildung absolviert werden.
§2.4: Die Testzeit kann durch die Leitung verlängert werden.
§2.5: Mitglieder mit dem Rang eines PVT's haben eine Woche Zeit um PFC zu werden, ansonsten zählt die Probezeit als nicht bestanden.
§3.0: Strike System ist wie folgt aufgeteilt: 1. Strike = Verwarnung und optionale Massiff-Sperre. 2. Strike = Verweis aus der K9 Unit
§3.1: Das Strike System der K9 Unit wird abseits der Shock Trooper Strike gehandelt ist gilt nur für die K9 Unit.
§3.2: Nur die Co-/Leitung der K9 Unit darf K9-Strikes vergeben.
§4.0: Das Verhalten in der K9 Unit ist elitär zu gestalten und es wird hohe professionelles RP erwartet. Unreifes Verhalten wird nicht geduldet.
§4.1: Die Leitung sieht sich vor, sollte gegen §4.0 verstoßen werden, das Mitglied der K9-Unit zu verweisen.
§5.0: Als K9-Soldat ist man für das Verhalten seines Massiffs verantwortlich und kann nach dem RSGB belangt werden. (Auch in Vertretung der Halter im RP)
§6.0: Der Lorechar Hound ist das Vorbild der K9 Unit. Dementsprechend ist seinen Ratschlägen Folge zu leisten.
§6.1: Das Lore Massiff Grizzer wird nur von Hound geführt.
§6.2: Ist Hound nicht anwesend, darf auch in Vertretung ein anwesend K9-Mitglied Grizzer führen.
§7.0: Massiffs werden nur mit Fleisch gefüttert. (Ausnahmen: Leckerlis, Medizin z.B. Nulli-Bällchen)
§7.1: Außerhalb von republikanischen Gebieten und in Gegenwart von potenziellen Straftätern werden Massiffs nicht an einer Wand o. Ä. angeleint um Diebstähle vorzubeugen.
§7.2: Ein K9-Soldat darf maximal zwei Massiffs an der Leine halten.
§7.3: Eine Ausnahme für §7.2 ist, wenn der Halter von einem Massiff Verstirbt und das Massiff zurückgeführt werden muss.
§8.0: Der Phase 2 Helm ist ausschließlich eine Sonderauszeichnung und kann nur von dem K9-Leiter vergeben werden.
§8.1: Der Phase 2 Helm darf nur getragen werden, wenn der K9-Soldat kein Massiff führt.
§8.2: Bei dem führen von einem Massiff ist der ARF Helm Pflicht.