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Der Republic Intelligence Service und die CIU erhalten durch das RSGB diverse Rechte bei Ausübung ihrer Pflichten. Häufig unterstützen RIS und CIU so die ST bei ihren Aufgaben. Da beide Einheiten allerdings auch regelmäßig am Rand oder gar außerhalb des Gesetzes agieren, ist ein korrekter Umgang entscheidend.
Konkret bedeutet das:
RIS/CIU werden in keinster Weise bevorzugt oder benachteiligt, vor allem bei:
Deklassifizierungen
Ermittlungen
Durchsuchungen (Klassifizierte Ziele von Durchsuchungen müssen vor der Durchsuchung deklassifiziert werden)
Auf die Tätigkeiten von RIS/CIU darf aufgrund der bekannten gesetzlichen Umstände verstärkt geachtet werden.
Die Rechte als RIA/CIO sind zu respektieren, dürfen jedoch, ohne eine Behinderung vorzunehmen, angezweifelt werden.
Auch RIS und CIU haben ihre Waffen beim Betreten des Gefängnisses abzulegen.
Mitglieder der CIU können die Zusatzfraktion RIS besitzen. In diesem Fall ist ebenfalls das Berufen auf den RIA-Status möglich.
Im Falle einer Konfrontation ist die Deeskalationspyramide zu wahren und schnellstmöglich ein vorgesetzter Offizier+ zu informieren.
Bei mangelnder Kooperation oder aktivem Widerstand ist unter Einhaltung der Eigensicherung und vorheriger Sicherung der Informationen (bspw. offener Fall) zu agieren.
Der RIS erhält unter gewissen Umständen durch die Definition des "Republic Intelligence Agent (RIA)" gewisse Rechte. Diese sind nur dann gültig, wenn Mitglieder der Fraktion RIS aktiv und nachweislich diesen Aufgabengebieten nachgehen:
Nachrichtendienst:
Die Verwaltung und Organisation des geheimdienstlichen Informationsflusses.
Informationsbeschaffung durch Infiltration, Überwachung und Vernahme potenzieller Bedrohungen für die Republik,
insbesondere Kriegsparteien, organisiertem Verbrechen und Gefahren aus dem Inneren und Äußerem.
Schutz wichtiger geheimdienstlicher Ressourcen
Schutz wichtiger geheimdienstlicher Ressourcen durch die Gewährleistung der Sicherheit
von Einrichtungen, Personal und Informationen des Geheimdienstes.
Verdeckte Spezialeinsätze (Nur im Kampf)
RIA erhalten vom RSGB folgende Rechte:
§4.1 Recht auf Freiheitsentzug
RIA dürfen in "Erfüllung ihrer geheimdienstlichen Aufgaben" Personen für den notwendigen Zeitraum der Freiheit berauben.
Typischerweise ist das ein Verhör im Sicherheitsbereich oder ein Transport dorthin. Dieses Recht gilt nicht für die anderen oben genannten Aufgabengebiete.
§4.4 Recht auf Durchsuchung
RIA dürfen im Rahmen der "geheimdienstlichen Informationsbeschaffung" durchsuchen.
Das Suchen nach rein strafrechtlich relevanten Informationen fällt nicht darunter.
Ist das zu durchsuchende Ziel klassifiziert, so bedarf es einer Deklassifizierung, bevor das Recht angewandt werden darf.
Das bedeutet, dass sich ein RIA auch nicht im Rahmen einer Durchsuchung/Ermittlung Zugang zu vertraulichen Informationen verschaffen darf.
RIA erhalten außerdem noch weitere Rechte zur Ausübung ihrer Pflichten:
§4.6 Recht auf Verweigerung / §4.13 Sperrung von Bereichen / §5.2 Personifikation als Zuständige / §6.5 Fehlende Kooperation mit Zuständigen / §6.7 Nicht Identifizieren für Zuständigen / §6.9 Behinderung von Zuständigen / §9.5 Verlassen von Militärsperrgebiet / §9.6 Eindringen in Militärsperrgebiet / §12.4 Autonome Gebiete
Allgemein gilt: Die Rechte eines LEO stehen nicht über oder unter denen eines RIA. Letztendlich entscheidet jedoch der LEO/LEOS, ob die Rechte des RIA missbraucht oder unrechtmäßig ausgerufen wurden.
Die CIU erhält unter gewissen Umständen durch die Definition des "Clone Intelligence Operative (CIO)" gewisse Rechte. Diese sind nur dann gültig, wenn Mitglieder der Fraktion CIU aktiv und nachweislich diesen Aufgabengebieten nachgehen:
Geiselnahmen:
Verhandlungen mit Geiselnehmern sowie gezielte Befreiung von entführten Personen durch einen Zugriff oder einen Präzisionsangriff.
Anti-Terror Einsätze
Anti-Terror Einsätze umfassen gezielte Maßnahmen, um terroristische Bedrohungen zu verhindern, terroristische Gruppen zu zerschlagen oder um Anschläge zu vereiteln.
Terror ist keinesfalls mit Gewaltverbrechen gleichzusetzen. Als Terrorist gilt nur, wer durch den Terrorausschuss als solcher ernannt wurde. Lediglich das Vereiteln von Anschlägen bedarf keiner Klassifizierung als Terrorist.
Offene Spezialeinsätze (Nur im Kampf)
CIO erhalten vom RSGB folgende Rechte:
§4.1 Recht auf Freiheitsentzug
CIO dürfen in "Erfüllung ihrer Pflichten als Spezialeinheit" Personen für den notwendigen Zeitraum der Freiheit berauben.
Neben den Anforderungen für den CIO-Status (bspw. Geiselnahme), muss hier auch als Spezialeinheit agiert werden. Handlungen, die durch reguläre Kräfte bewältigt werden können, fallen nicht unter das Agieren als Spezialeinheit.
§4.4 Recht auf Durchsuchung
CIO dürfen im Rahmen der "Tätigkeit als CIU" alle Bereiche, Gegenstände oder Personen durchsuchen.
Im Rahmen der oben aufgelisteten Aufgabengebiete ist dieses Recht gültig. Strafrechtliche oder geheimdienstliche Ermittlungen fallen nicht darunter.
Ist das zu durchsuchende Ziel klassifiziert, so bedarf es einer Deklassifizierung, bevor das Recht angewandt werden darf.
Das bedeutet, dass sich ein CIO auch nicht im Rahmen einer Durchsuchung/Ermittlung Zugang zu vertraulichen Informationen verschaffen darf.
CIO erhalten außerdem noch weitere Rechte zur Ausübung ihrer Pflichten:
§4.6 Recht auf Verweigerung / §4.13 Sperrung von Bereichen / §5.2 Personifikation als Zuständige / §6.5 Fehlende Kooperation mit Zuständigen / §6.9 Behinderung von Zuständigen / §9.5 Verlassen von Militärsperrgebiet
Allgemein gilt: Die Rechte eines LEO stehen nicht über oder unter denen eines CIO. Letztendlich entscheidet jedoch der LEO/LEOS, ob die Rechte des CIO missbraucht oder unrechtmäßig ausgerufen wurden.