Standartverfahren
Straffall Leitfaden
Falls Nötig: Gefahr für Täter, LEO und Zeugen minimieren und alle in einen sicheren Bereich bringen. (Idealerweise das Gefängnis.)
Straftäter über die ihm vorgeworfenen Straftaten aufklären.
Straftäter seine Rechte aufklären:
Sie haben das Recht auf einen Anwalt. (Nicht bei Klonen)
Sie haben das Recht zu schweigen, falls sie sich selbst belasten würden.
Sie haben das Recht eine Person zu nennen, die über ihre Festnahme informiert wird.
Sie haben das Recht Zeugen zu nennen, die über die ihnen vorgeworfenen Straftaten eine Aussage machen können.
Sie haben das Recht auf einen externen oder internen Supervisor, der das Strafmaß überprüft.
Falls gefordert: Zeugen anfordern, Personen Informieren und Anwalt rufen.
Zur Eigensicherung: Ausrüstung, Waffen und Comlink des Straftäters abnehmen.
Identität des Straftäters ermitteln. Falls kein Ausweis vorhanden ist, per Fingerabdruck die Identität bestimmen.
Befragung der Zeugen und der Täters auf die Details der vorgeworfenen Straftaten.
Zeugen können den Bereich nun Verlassen.
Urteil festlegen aufgrund der nun bestätigten Straftaten.
Straftäter fragen, ob er einen LEOS wünscht. Falls ja, kann der Täter zwischen "intern", "extern" und "egal" wählen.
Falls LEOS gefordert: LEOS mit [Status 5] anfordern und Entscheid des Supervisors abwarten.
Einziehen von Strafgebühren, falls diese verhängt wurden oder noch ausstehen.
Einsperren in Zelle. Hierbei beachten: Handschellen in der Zelle sind Pflicht, wenn der Täter unkooperativ ist oder einer Gewaltstraftat überführt wurde. Der Straftäter betritt die Zelle IMMER zuerst!
Fall gemäß der Vorlage im Datapad notieren.
Bei Militärangehörigen spätestens jetzt den Einheitshöchsten über die Festnahme informieren.
Gefängnisstürmung Leitfaden
Bei einer drohenden Gefängnis Stürmung wird [Status 9] aus dem Gefängnis heraus ausgerufen. Zusätzlich wird der Grund des Status 9 mündlich im Funk durchgegeben.
Alle sich im Gefängnis befindenden ST begeben sich in Verteidigungsposition. Die beste Verteidigungsstellung variiert je nach Gefängnis, falls möglich wird das Gefängnis von innen verriegelt.
Nun übernimmt der höchstrangige ST die Verhandlungsgespräche, um die Situation zu beruhigen. Andere Einheiten, welche die ST unterstützen können, werden ebenfalls informiert.
Sollte es nicht möglich sein die Situation friedlich zu klären steht es im ermessen des ranghöchsten ST den Befehl zu geben, den Aufstand niederzuschlagen. Zu tödlichen Waffen wird nur im Notfall gegriffen.
Nutzung von handschellen
Handschellen dürfen dem Verdächtigen nicht in jedem Straffall sofort angelegt werden. Um sie legitim zu Nutzen, muss mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein:
Es besteht ein begründeter Verdacht auf eine Gewaltstraftat oder diese ist bereits nachgewiesen.
Die Person hat einen Fluchtversuch unternommen.
Die Person weigert sich deutlich zu kooperieren und es gibt kein milderes Mittel.
Die Person ist anhand ihrer Strafakten bereits für Gewaltstraftaten und Fluchtversuche bekannt.
Ist nicht mindestens einer dieser Punkte gegeben, so ist der Angeklagte verbal zur Kooperation zu bringen. Eine friedliche Klärung im Gefängnis ist in vielen Fällen möglich. Im (begründeten) Zweifel geht die Eigensicherung allerdings immer vor.
In Situationen, welche hier nicht aufgelistet sind gilt aber nach wie vor: Erst Nachdenken, dann fesseln.