Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein zentrales Regelwerk für den Personenverkehr in Deutschland. Hier sind die wichtigsten Inhalte in übersichtlicher Form dargestellt:
Grundlagen und Zweck:
Regelung des Personenverkehrs: Das PBefG regelt die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Straßenbahnen und Obussen.
Sicherung eines geordneten Verkehrs: Ziel ist es, einen sicheren und geordneten Personenverkehr zu gewährleisten und die Interessen der Fahrgäste zu schützen.
Wettbewerbsregelung: Es soll ein fairer Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern sichergestellt werden.
Wichtige Bereiche:
Genehmigungspflicht:
Grundsätzlich bedarf jede gewerbliche Personenbeförderung einer Genehmigung.
Dies gilt sowohl für den Linienverkehr als auch für den Gelegenheitsverkehr.
Linienverkehr:
Umfasst die regelmäßige Beförderung von Personen auf festgelegten Strecken.
Beispiele: Busse, Straßenbahnen, Züge im Nahverkehr.
Gelegenheitsverkehr:
Umfasst die Beförderung von Personen, die nicht dem Linienverkehr zuzuordnen ist.
Beispiele: Taxis, Mietwagen, Ausflugsfahrten.
Neuerungen: Durch die Neuerungen des PBefG 2021 wurde der gebündelte Bedarfsverkehr mit in den Gelegenheitsverkehr aufgenommen.
Pflichten der Unternehmer:
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Sicherstellung der Sicherheit und Pünktlichkeit.
Barrierefreiheit (fortlaufende Anpassung).
Bereitstellung von Mobilitätsdaten.
Fachkunde:
Die Ortskundeprüfung wurde durch die Fachkunde ersetzt.
Unternehmer benötigen diese Fachkunde, um die Personenbeförderung durchführen zu können.
Pooling:
Neue Regelungen ermöglichen Pooling-Dienste, bei denen Fahrgäste mit ähnlichen Zielen gemeinsam befördert werden.
Wesentliche Änderungen durch die Novelle 2021:
Anpassung an neue Mobilitätsformen (z.B. digitale Plattformen, Ride-Sharing).
Stärkung des ÖPNV und Förderung der Barrierefreiheit.
Neue Regelungen für Pooling-Dienste und gebündelten Bedarfsverkehr.
Klare Regelungen für Mobilitätsplattformen („Vermittler“).