Für die Fahrgastbeförderung benötigen Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie deren Fahrer spezielle Führerscheine und Genehmigungen. Hier sind die wichtigsten Inhalte übersichtlich zusammengefasst:
1. Führerscheinklasse B:
Grundvoraussetzung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist die Basis für die Fahrgastbeförderung.
Sie berechtigt zum Führen von Pkw mit bis zu acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
2. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) / Personenbeförderungsschein (PBS) („P-Schein“):
Zusatzqualifikation:
Zusätzlich zum Führerschein Klasse B ist für die gewerbliche Fahrgastbeförderung (z. B. Taxi, Mietwagen, Krankentransporte) eine FzF erforderlich.
Diese wird oft auch als Personenbeförderungsschein (PBS) oder „P-Schein“ bezeichnet.
Voraussetzungen:
Mindestalter: In der Regel 21 Jahre (bei Krankentransporten teilweise 19 Jahre).
Gültige Fahrerlaubnis Klasse B (in der Regel seit mindestens zwei Jahren).
Ärztliche Untersuchung: Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (Sehtest, Gesundheitszeugnis).
Führungszeugnis: Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses.
Fachkunde: Nachweis der Fachkunde, dies ersetzte die Ortskundeprüfung für Taxifahrer.
Beantragung:
Die FzF wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt.
Die Kosten variieren je nach Behörde.
Gültigkeit:
Die FzF ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und muss danach verlängert werden.
3. Besondere Führerscheinklassen (für größere Fahrzeuge):
Klasse D:
Für die Beförderung von mehr als acht Personen (z. B. Busse) ist die Führerscheinklasse D erforderlich.
Klasse D1:
Fahrzeuge bis maximal 16 Fahrgastplätze.
DE:
Bus mit Anhänger.
D1E:
Kleinbus mit Anhänger.
Wichtige Hinweise:
Die genauen Voraussetzungen und Bestimmungen können je nach Bundesland und zuständiger Behörde variieren.
Es ist ratsam, sich vor der Beantragung der FzF bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu informieren.
Die Ortskundeprüfung wurde durch die Fachkunde ersetzt.