Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der Minijob-Regelungen und kurzfristigen Beschäftigungen in Deutschland:
Minijob-Regelungen
Verdienstgrenze:
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt im Jahr 2024 bei 538 Euro im Monat.
Die jährliche Verdienstgrenze ist das 12-fache der monatlichen Verdienstgrenze, also 6.456 Euro.
Sozialversicherung:
Minijobber sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können sich aber davon befreien lassen.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind in Minijobs in der Regel nicht enthalten.
Steuern:
Der Arbeitgeber zahlt für Minijobber eine Pauschalsteuer.
Der Minijobber selbst muss in der Regel keine Lohnsteuer zahlen.
Arbeitsrecht:
Auch für Minijobber gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie z. B. der Anspruch auf Mindestlohn und bezahlten Urlaub.
Mehrere Minijobs:
Mehrere Minijobs sind grundsätzlich möglich, solange die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro insgesamt nicht überschritten wird.