Die vier Grundformeln der Fahrzeugkostenrechnung
Die Abschreibung
AfA = Absetzung für Abnutzung
Der Unternehmer darf den Wert der Abschreibung eines Wirtschaftsgutes als Kosten abrechnen, damit es nach dem Abschreibungszeitraum ersetzt werden kann, ohne dass der Unternehmer das aus seinem versteuerten Einkommen bezahlen muss.
Allgemeine Formel:
Wert des Wirtschaftsgutes : Nutzungsjahre = AfA pro Jahr
= Bestandteil der festen Kosten
Besonderheit der Fahrzeugabschreibung
Ein Fahrzeug verliert Wert
- durch den Zeitablauf (Entwertung)
und
- durch den Fahrbetrieb (Abnutzung)
Das bedeutet, dass die Abschreibung eines Fahrzeugs sowohl in den festen Kosten (Entwertung) als auch in den variablen Kosten (Abnutzung) berücksichtigt werden muss.
Der Abschreibungsbetrag
Ausgangspunkt für die Berechnung des Abschreibungsbetrages eines Fahrzeugs pro Jahr ist der Kaufpreis.
Da jedoch im Kaufpreis auch der Reifenpreis enthalten ist, diese sich jedoch nicht zeitgleich mit dem Fahrzeug abnutzen, müssen die Reifenkosten gesondert berechnet und deshalb muss für die Abschreibung der Reifenpreis vom Kaufpreis abgezogen werden.
Auch ein eventueller Restwert, der beim Wiederverkauf des Fahrzeugs erzielt werden könnte, muss vom Kaufpreis abgezogen werden.
Der Abschreibungsbetrag ermittelt sich also mit dieser Rechnung:
Kaufpreis – Reifenpreis – Restwert = Abschreibungsbetrag
Die Abschreibung pro Jahr
Der Abschreibungsbetrag wird nun durch die geplanten Nutzungsjahre dividiert. Das ergibt dann den Abschreibungsbetrag pro Jahr.
Dieser Abschreibungsbetrag pro Jahr wird nun meist geteilt und jeweils zur Hälfte bei den festen Kosten als Entwertung und den variablen Kosten als Abnutzung berücksichtigt.
Ein Rechenbeispiel
Kaufpreis des Fahrzeugs 50.000 €
./. Reifenpreis 1.000 €
./. Restwert 9.000 €
= Abschreibungsbetrag 40.000 €
: Nutzungsjahre (Beispiel: 4 Jahre) : 4
= Jahresabschreibung 10.000 €
: Anteil Entwertung und Abnutzung : 2
= Jahresabschreibung für die Entwertung 5.000 €
= Jahresabschreibung für die Abnutzung 5.000 €
Die Formel für die AfA-Berechnung
(Kaufpreis – Reifenpreis – Restwert) : Nutzungsjahre : 2
Die Berechnung der Reifenkosten pro Jahr
Reifenpreis 800,00 €
: Laufleistung der Reifen (40 000 km) 0,02 €/pro km
x Jahresfahrleistung (50.000 km) 1000,00 €/pro Jahr
Formel: Reifenpreis : Laufleistung x Jahreskilometer
Die Berechnung der Treibstoffkosten pro Jahr
Verbrauch pro km 0,1 l
x Preis pro Liter (1,80 €) 0,18 €/km
x Jahresfahrleistung (50 000 km) 9.000,00 €/Jahr
Formel: Verbrauch/km * Preis/l * Jahresfahrleistung
Die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
Für das Geld, das im Betrieb gebunden ist, muss in der Kalkulation auch eine angemessene Verzinsung berücksichtigt werden.
Hätte man keinen Betrieb, sondern das Geld auf der Bank angelegt, bekäme man ja auch Zinsen.
Darum muss anstelle der Bank der eigene Betrieb diese Verzinsung erwirtschaften.
Ausgangspunkt der Berechnung ist der halbe Kaufpreis des Fahrzeugs (natürlich mit Reifen, denn diese binden ja auch Kapital). Damit wird das durchschnittlich gebundene Kapital berücksichtigt, denn durch die Abschreibung wird ja Geld angespart.
Zu diesem Betrag wird das Umlaufkapital addiert. Das ist der Betrag, der im Betrieb gebunden ist, um die Liquidität zu sichern. Dadurch kann er ebenfalls nicht langfristig angelegt werden. Das Umlaufkapital wird meist aus der Höhe der Außenstände und der Länge des Geldumlaufs ermittelt.
Die Summe der beiden Werte wird nun nur noch mit dem marktüblichen Zins multipliziert.
Kaufpreis des Fahrzeugs 50.000 €
: 2 25.000 €
+ Umlaufkapital 15.000 €
= betriebsnotwendiges Kapital 40.000 €
x marktüblichen Zins (Beispiel: 3,6 %) 1.440 €
Formel: (Kaufpreis : 2 + Umlaufkapital) * Zinssatz
Alle vier Formeln im Überblick
Abschreibung (AfA) (Entwertug/Abnutzung) pro Jahr:
(Kaufpreis – Reifenpreis – Restwert) : Nutzungsjahre : 2
Reifenkosten pro Jahr:
Reifenpreis : Laufleistung x Jahreskilometer
Treibstoffkosten pro Jahr:
Verbrauch/km * Preis/l * Jahresfahrleistung
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals pro Jahr:
(Kaufpreis : 2 + Umlaufkapital) * Zinssatz