Musikstücke, O-Töne aus fremden Podcasts oder Radio-Berichten, auch Fotos, Grafiken usw. sind geistiges Eigentum anderer Menschen, meist Künstler:innen. Sie unterliegen IMMER dem Copyright. Wir brauchen also vor dem Verwenden von Musik et al. in unserem Podcast immer entweder die Genehmigung der Autor:innen (inklusive Label), oder wir müssen für die Verwendung bezahlen. Das gilt auch nur für 10-20 Sekunden. Es gibt entgegen landläufigen Meinungen und Gerüchten keine untere Grenze für eine kostenlose und lizenzfreie Verwendung von Musik. Genauso wenig darf ich als Podcasterin ein Musikstück verwenden, dessen Autor oder Autorin bereits seit über 70 Jahren tot ist – das würde nur für die Originalaufzeichnung des Stücks gelten, die über 70 Jahre alt sein muss.
Zur Beruhigung: Es gibt im Netz zahlreiche Musik-Plattformen, die auch für Podcasts Musikstücke sämtlicher Genres, einige davon sehr günstig, zur Verfügung stellen. Eine Auswahl findest du unter Links.
Und was, wenn ich mir einen ganz bestimmten Song in den Kopf gesetzt habe? An dieser Stelle wird‘s schwierig! Um einen Song oder ein Musikstück in deinen Podcast aufzunehmen, benötigest du nämlich die Zustimmung von drei Personen: Autor:in (von Musik und Text im Falle von Songs), Interpreten und Eigentümer:in des Masters, d. h. Plattenfirma bzw. Musiklabel.
Wenn jemand für die Verwendung von Musik nicht zahlen will oder kann, dann muss diese entweder selbst produziert werden bzw. wir müssen befreundete Musiker:innen darum bitten oder aber auf Creative Commons zurückgreifen, die einige wenige kostenlose Lizenzen für einzelne Musikstücke bereithalten.
Welche Creative Commons Lizenzen berechtigen uns, Musik kostenlos in einem Podcast zu verwenden?
- CC 0 (auch keine Nennung notwendig – hier gehen wir auf Nummer Sicher, darf auch verändert werden)
- CC BY (Urheber nennen)
- CC BY-NC (nur für nicht kommerzielle Podcasts, Urheber nennen)
- CC BY-NC-SA (wie oben, bei der Urheber-Nennung aber ist man eingeschränkter)
Die Verantwortung bleibt immer bei der Podcasterin und beim Podcaster. Es gab bereits Fälle, bei denen bei Missachtung des Copyrights (gerade bei der Musik) eine Podcast-Hostingplattform wie Spotify die gesamte Podcast-Serie (und nicht nur die betreffende Folge) aus dem Netz genommen hat.
Selbstredend sind neben dem Urheberrecht auch weitere Regeln zu respektieren, die, bei Missachtung, auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Auch für Podcaster:innen, nicht nur für Berufsjournalist:innen, gelten:
- die Sorgfaltspflicht beim Recherchieren bzw. beim Berichten von Zahlen-Daten-Fakten (jeder hat ein Recht auf eine eigene Meinung, aber nicht auf eigene Fakten!)
- die Vorsicht bei Satire/Ironie, wenn es um konkrete Menschen geht (keine Beleidigungen und nichts unter der Gürtellinie)
- die überlegte und differenzierte Meinung: Sie zu äußern ist Teil des Podcastens. Aber nur, solange diese Äußerungen nicht die Rechte anderer Menschen verletzen oder undemokratisch, sexistisch, rassistisch sind.