§1 Gültigkeit
§1.1 Jeder Sanitäter hat sich unverbindlich an das Regelwerk zu halten und auf dem Aktuellsten stand zu bleiben.
§1.2 Mit dem Beitritt der Sanitäter bestätigt man das Regelwerk und die damit aufkommende Arbeit.
§1.3 Regelwerksänderung können ausschließlich von der Leitung geändert werden, Vorschläge zur Änderung gewisser dinge kann jedoch jeder Sanitäter innerhalb einer Versammlung vorstellen und vorschlagen.
§1.4 Regeländerungen treten sofort nach Eintragung in Kraft.
§1.5 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
§2 Disziplin, Verhalten, Umgang
§2.1 Jeder Sanitäter befolgt die befehle eines Ranghöheren.
§2.2 Jeder gegeben Befehl ist mit besten gewissen und Leistung zu bearbeiten.
§2.3 Sanitäter verhalten sich Respektvoll vor jedem Nato Mitglied ob Ranghöher/niedriger oder einem anderen Mitmensch.
§2.4 Die Artikulierung soll jederzeit hochwertig sein.
§2.5 Man hat jederzeit einen Gepflegten, Professionellen und Autoritären Eindruck zu machen.
§2.6 Man hat das Erscheinungsbild der Sanitäter zu waren und zu stärken.
§2.7 Sondersignale dürfen nicht ausgenutzt werden.
§3 Medizinisch
§3.1 Als Sanitäter ist man einer Schweigepflicht gebunden die erst gebrochen werden darf sofern das Gericht dies entbindet.
§3.1.1 Innerhalb des Regimentes dürfen andere Sanitäter die Schweigepflicht brechen um eine Weiterbehandlung zu gewährleisten.
§3.2 Ein Sanitäter fügt unter keinen umständen einem anderen unnötig Schmerzen/Schaden zu.
§3.3 Mit den Materialen, Medikamente, Geräten etc. ist Sorgsam umzugehen.
§3.4 Die gegeben Arbeitsmaterialien dürfen unter keinen Umständen als Waffe verwendet werden.
§3.5 Der Missbrauch von medizinischen Arbeitsmaterial wird bestraft.
§3.6 Die Jeweiligen Spezialisierungen/Fortbildungen haben im fall einer solchen Verletzung/Erkrankung ein höheres Behandlungsrecht und können ranghöhere Personen weißen sofern dies notwendig ist.
§4 Allgemeines
§4.1 Die Sanitäter sind befugt Sicherheitslevel zu brechen sofern dies zu ihrem Arbeitsfeld gehört.
§4.2 Die Sanitäter dürfen Verletzte in Sichtweite der Basis Helfen sofern diese einem Soldaten zur Abdeckung bescheid gegeben haben.
§4.3 Die Sanitäter dürfen sofern dies von einem Lieutenant Colonel+ genehmigt wurde nach draußen fahren um Verletzte zu retten, sofern sie Sondersignale aktiviert haben dürfen sie die Torwache ohne Kontrolle passieren müssen dies aber im Nachhinein nachreichen.