Erziehungsgeld

Erziehungsgeld für ALLE statt subventionierte außerhäusliche Betreuung für EINIGE WENIGE

Die derzeitige Kleinkindbetreuung seitens der DG leidet unter einer beträchtlichen Schieflage, wenn man sich dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Familien verpflichtet fühlt.  In der Tat fördert die DG nur dann die Kleinkindbetreuung mit erheblichen Mitteln, wenn diese nicht zuhause stattfindet. 

Laut dem DG-Haushaltsplan wurden im Jahr 2023 insgesamt etwa 11 Millionen Euro für die Betreuung der Kleinkinder, von 0 bis 3 Jahren, ausgegeben.  Würde die DG diese Mittel in Form eines Erziehungsgeldes direkt an die betreffenden Eltern überweisen, und sich ansonsten ganz aus der Kleinkindbetreuung zurückziehen, könnte ein Erziehungsgeld in Höhe von 300€/Monat/Kleinkind an ALLE Eltern ausgezahlt werden.

Da die DG das aber nicht tut, sondern statt dessen diese Mittel über das ZKB nur für die Kleinkinder ausgibt, deren Betreuung ausgelagert wird, kann man mit Fug und Recht behaupten, dass diese (gezielte) Förderung auf Kosten der Eltern geht, die ihr(e) Kleinkind(er) zuhause betreuen.   Diese Übervorteilung der Eltern wird angesichts der Bezuschussung seitens der DG von Kinderkrippenstrukturen, die außerhalb des Zentrums für Kinderbetreuung organisiert sind, in Höhe von 15.000 Euro pro Betreuungsplatz, also 1.250€/Kleinkind/Monat, noch deutlicher.

Übrigens kann die Höhe dieser Bezuschussung (15.000€) durchaus als angemessene Wertschätzung für die Betreuung eines Kleinkindes betrachtet werden, ungeachtet dessen, wer diese Leistung erbringt, ob Tagesmutter, Krippenpersonal, Papa, Mama, Oma, Opa, Tante oder Onkel.  Laut den Verantwortlichen von Post Minis belaufen sich die Kosten für eine ganztägige Betreuung sogar auf 1.500€/Kind/Monat.

Im Falle einer Gleichbehandlung aller Kleinkinder, sprich Erziehungsgeld von 15.000€/Jahr für jedes Kleinkind, könnten die Eltern frei entscheiden, ob sie ihre Kleinkinder zuhause betreuen, oder ob sie eine privatfinanzierte externe Betreuung (Krippe, Tagesmutter) vorziehen.

DG subventioniert auch Kinderbetreuung der Wohlhabenden

Betrachtet mach die Tarife der DG für die Kleinkindbetreuung in nebenstehender Tabelle, stellt man verwundert fest, dass sogar noch Eltern mit sehr hohem Einkommen, sagen wir über 60.000€ einen noch stark ermäßigten Tagessatz zahlen, sprich die DG subventioniert sogar in diesen Fällen die Betreuung mit mindestens 300€/Kind/Monat.