Bürgerentscheid
Bürger politisch bilden ist gut! Bürger politisch beteiligen ist besser!
Die Gesetzgebung der DG sollte die Möglichkeit eines bindenden Bürgerentscheids für bestimmte Sachfragen vorsehen.
Die Rahmenbedingungen (erforderliche Wahlbeteiligung, einfache oder 2/3 Mehrheit, etc.) werden vom Gesetzgeber festgelegt.
Die Initiative kann sowohl vom Parlament (Parlamentsbegehren), aufgrund einer Mehrheitsentscheidung, oder vom Bürger (Bürgerbegehren), auf der Grundlage der Einreichung einer bestimmten Anzahl Unterschriften von Wahlberechtigten, ausgehen.
Die gestellte(n) Frage(n) muss(müssen) mit JA oder NEIN beantwortet werden können.
Der Einladung zur Beteiligung am Bürgerentscheid muss ein umfassendes Informationsblatt beigefügt werden. Im Falle eines Parlamentsbegehrens haben alle Parlamentarier das Recht, ihre Sicht der Sache in diesem Informationsblatt darzulegen. Im Falle eines Bürgerbegehrens muss die umfassende Begründung der Initiatoren bzw. des Initiators in diesem Informationsblatt enthalten sein. Zudem haben auch in diesem Falle alle Parlamentarier das Recht, ihre Sicht der Sache in diesem Informationsblatt darzulegen.
Das Ergebnis eines Bürgerentscheids muss in beiden Fällen (JA oder NEIN) verfassungsgemäß sein, ansonsten wird das Begehren, ob vom Parlament oder vom Bürger initiiert, nicht zugelassen.
Ein zwar verfassungsgemäßes und mit ausreichender Anzahl Unterschriften unterstütztes Bürgerbegehren kann dennoch verhindert werden, indem das Parlament sich auflöst und Neuwahlen ansetzt.