Ein Gerät ist kaputt - was tun?
Grundsätzlich sollte man für alle Geräte Bedienungsanleitung und Kassenzettel aufheben. Zwei Jahre ab Kaufdatum kann man sich damit an die Verkaufsstelle wenden. Manche Hersteller geben über diese gesetzlich verordnete Gewährleistungspflicht hinaus freiwillig längere Garantien, z.B. auf drei oder fünf Jahre.
Wenn das nicht mehr in Frage kommt und wem das das fragliche Gerät so sehr ans Herz gewachsen ist, dass er auf keinen Fall den endgültigen Verlust riskieren will, der ist gut beraten, damit eine Bezahl-Werkstatt aufzusuchen. Im besten Fall handelt es sich um eine Vertragswerkstatt, die vom Hersteller Reparaturanleitungen und Ersatzteile hat oder beschaffen kann.
Meist findet sich in der Gebrauchsanleitung des Gerätes ein Hinweis, wie man den Hersteller oder seine Werkstätten kontaktieren kann. Auch darüber lässt sich häufig eine zufriedenstellende Reparatur erreichen.
Wenn alle diese Versuche vergeblich waren und man sich mehr oder minder mit der Möglichkeit abgefunden hat, dass das Gerät Schrott bleiben könnte, dann kann als letzte Möglichkeit ein Besuch im Reparaturcafé nützlich sein. Die bisherige Statistik zeigt, dass etwa jedem zweiten Gerät doch noch mal wieder Leben eingehaucht werden kann. Beim Misserfolg hat man dann wenigstens die Gewissheit gewonnen, dass das Gerät wirklich entsorgt werden kann und zu Hause keinen Platz mehr wegnimmt :-)