Der zweite Teil des Förderprogramms „Reparieren statt Wegwerfen“ des Bundesumweltministeriums ist gestartet.
Die Förderung richtet sich an ehrenamtlich und gemeinnützig organisierte Reparatur-Initiativen sowie Initiativen in öffentlicher Trägerschaft. Bis zum 31. Oktober 2026 können Reparatur-Initiativen Fördergeld für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb ihres Reparaturcafés beantragen.
Antragsberechtigt sind alle Reparatur-Initiativen, die in der ersten Förderrunde noch keine Förderung erhalten haben. Neu ist, dass auch Reparatur-Initiativen, die als lose Gruppe organisiert sind, diesmal einen Antrag stellen können.
Die zweite Förderrunde wird von der gsub im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) durchgeführt.