Jedes Fahrzeug wird mit einem Transponder ausgestattet, mit dem die Lautstärke an den Messstellen erfasst wird.
Es gelten folgende Betriebszeiten:
- Kernbetriebszeit: Werktage von 8:00 bis 20:00 Uhr,
Sonn- und Feiertage von 9:00 bis 13:00 und 14:30 bis 20:00 Uhr
- Irrelevante Tageszeit: Werktage von 6:00 bis 8:00 und 20:00 bis 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertage von 6:00 bis 9:00, 13:00 bis 14:30
und 20:00 bis 22:00 Uhr
- Nachtzeit: von 22:00 bis 6:00 Uhr
Es gibt an der Strecke zwei Messstationen (Ost und West), an denen die Lautstärke, d.h. die Emissionswerte erfasst werden. Dabei darf der vorgeschriebene Grenzwert von 138 dB(A) nicht überschritten werden.
Folgende Werte dürfen an den Emissionspunkten erreicht werden:
- zur Kernbetriebszeit: West=74 dB(A) und Ost=75 dB(A)
- zur irrelevanten Tageszeit: West=65 dB(A) und Ost=64dB(A)
- zur Nachtzeit: West=61 dB(A) und Ost=62 dB(A)
Für die Messung und Berechnung wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, zugrunde gelegt.
Man kann die Messung gut mit einem Wassereimer vergleichen: Pro Tag darf der Eimer mit dem Schallkontingent gefüllt werden. Ein leises Fahrzeug „füllt pro Runde ein Schnapsglas in den Eimer“ und ein lautes Fahrzeug gleich „ein Weizenglas“. Viele leise Fahrzeuge dürfen länger auf der Strecke fahren als laute Fahrzeuge. Wenn der „Wassereimer“ voll ist, ist das Tageskontingent ausgeschöpft und der Betrieb muss eingestellt werden.
Die Schallemissionswerte werden auf dem Gelände permanent überwacht und aufgezeichnet. Die Gesamtemissionen sowie die höchste Einzelschallleistung pro Tag werden am Abend der Kreisbehörde in Höxter übermittelt. Auf der eigenen Homepage werden die Monatsberichte rückwirkend für den letzten Monat veröffentlicht. Hier kann man die Werte einsehen: http://www.bilster-berg.de/unternehmen/informationen/
Für die Lärmwerte, die in den umliegenden Ortschaften wahrgenommen werden, gibt es Messpunkte, sogenannte Immissionspunkte (IP). Für jeden Immissionspunkt wird rechnerisch ermittelt, wieviel Lärm ankommen darf. Die Kontrollen werden von der Kreisbehörde an besonderen Messtagen vorgenommen. Folgende Immissionspunkte gibt es:
IP1: Pömbsen, Nieheimer Str. 9
IP2: Bad Hermannsborn, Hermannsborn 7
IP3: Schönenberg, Schönenberg 3
IP4: Merlsheim, Alter Kirchweg 18
IP5: Himmighausen, Zur Mühle 1
IP6: Oeynhausen, Mühlenweg 26
IP7: Nieheim, Lärchenweg 7
IP8: Pömbsen, Hof Rüthers
IP9: Pömbsen, Hof Menne
IP 10: Pömbsen, Hof Brune
IP11: Nieheim, Hof Rasche
IP12: Nieheim, Altenheim