Untersuchungen zur Mühlengeschichte der Ortsteile des heutigen Ortes Lauchhammer
Unter der Autorengemeinschaft um Karin Terne, Pia Junge, Guntram Treyse und Manfred Rothe, entstanden vier interessante Sonderhefte zur Mühlengeschichte in und um die Orte Bockwitz, Kostebrau, Alt-Bockwitz, Mückenberg, Wehlen, Dolsthaida, Grünewalde, Naundorf und Kleinleipisch, die heute die Stadt Lauchhammer ausmachen. Sie geben einen Überblick über die Geschichte der Mühlen, beginnend von ersten Funden in der Jungsteinzeit bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Natürlich kann solch eine Geschichte nicht vollständig sein. Vielmehr sollen die Untersuchungen und Schilderungen einzelner Episoden einen Einblick in das Leben der Menschen die dem Handwerk des Müllers nachgingen, geben.
Diese Hefte sind im Rahmen des Heimatkalenders Finsterwalde erschienen. Bezogen werden können sie im regionalen Buchhandel, den Touristeninformationen der Städte Lauchhammer, Finsterwalde, Grünewalde oder direkt über den Verein zur Förderung des Heimatkalenders Finsterwalde e. V.
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Hinweis: Jede der veröffentlichten Berichte im Heft ist im Inhaltsverzeichnis mit einer fortlaufenden Nummer versehen.
Mühlengeschichte Lauchhammer Teil 1
Heft 28
Mühlengeschichte Lauchhammer Teil 2
Heft 31
Mühlengeschichte Lauchhammer Teil 3
Heft 33
Mühlengeschichte Lauchhammer Teil 4
Heft 58
Unser Dank gilt ganz besonders:
- der Stadt Lauchhammer für die Befürwortung der SAM
- dem IFU e. V. Lauchhammer für die Bereitschaft eine SAM durchzuführen
- dem Arbeitsamt Senftenberg für die Genehmigung der SAM
- der LASA und dem MWFK Brandenburg für die finanzielle Unterstützung der SAM
- den zahlreichen Bürgern, Vereinen und Museen für die hilfreichen Informationen
- und ganz besonders dem Verein der Freunde zur Förderung des Finsterwalder Heimatkalenders e. V. für das Vorhaben der Publizierung.
Hinweis der Redaktion:
Unseren werten Lesern und Heimatfreunden geben wir hiermit wiederholt zur Kenntnis, daß namentlich gezeichnete Beiträge nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen müssen und auch nicht redaktionell bearbeitet werden. Jeder Autor zeichnet für seinen Beitrag selbst verantwortlich. Für Beiträge, die sich auf die Zeitgeschichte und auf militärische Gegenstände und Dokumentationen von 1933 bis 45 beziehen, sei an dieser Stelle nochmals hingewiesen, daß sie der „Staatsbürgerlichen Aufklärung", der wissenschaftlichen Dokumentation, der Aufarbeitung der Heimatgeschichte sowie der Aufklärung oder Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens dienen. (§ 86 a StGB)