AGB

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen etc.). Der Teilnehmer versichert unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen körperlich und geistig in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.

2.) Alle Nebenabreden und Änderungen des Teilnehmervertrags sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Sie erlangen Gültigkeit erst nach der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

§2 Sicherheit

1.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner kompletten Ausrüstung und Waffen selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teile oder die gesamte Ausrüstung einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen auf der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden.

2.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßiger Alkoholkonsum. Wer Drogen (Rauschmittel) konsumiert, kann von der Veranstaltung verwiesen werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Ausrüstung, insbesondere die benutzten Liverollenspiel-Waffen sowohl vor der Veranstaltung als auch nach jeder Benutzung auf Sicherheitsprobleme zu untersuchen und auszusortieren, sobald diese nicht mehr sicher sind! Gleiches gilt für Rüstungsgegenstände. Reale Waffen oder andere spitze Gegenstände dürfen nur in gesichertem Zustand getragen werden. Scharfkantige oder spitze Rüstung- bzw. Ausrüstungsteile (z. B. ein Helm mit einem spitzen Dorn) dürfen nicht verwendet werden. Es darf niemand real physisch oder psychisch gefährdet werden.

Unachtsamkeit und unüberlegtes Handeln, insbesondere in emotionalen Situationen, muss verhindert werden.

3.) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

4.) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat. In einer Gefahrensituation muss das Spiel durch eine zuvor vereinbarte Handlung („Stop“ rufen) unterbrochen werden. Alle Teilnehmer unterbrechen das Spiel und versuchen, falls möglich, die Gefahr zu beheben.

5.) Alles ist zu unterlassen, was die Umgebung (Wälder, Gebäude...) oder Eigentum anderer gefährdet.

6.) Abgesperrte oder laut Belehrung nicht zu betretende Gebiete sind nicht zu betreten.

7.) Es können Out-Time-Zonen erklärt werden, die für Charaktere und deren Handlungen verboten sind, aber nicht für Spieler. Der Charakter bleibt dann wie ein Anzug vor der Tür (zum Beispiel: Dusch- und Waschräume, Toiletten).

8.) Umgang mit Feuer ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Die Verwendung von Pyrotechnik auf der Veranstaltung muss im Vorhinein vom Veranstalter genehmigt werden und erfolgt auf eigene Verantwortung.

9.) Jegliche Substanzen dürfen einem anderen Teilnehmer nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung verabreicht werden. Alle Real-Zutaten müssen zuvor bekannt gegeben werden (Anmerkung: selbst Zucker kann tödlich sein, wenn der Trinkende Diabetiker ist).

10.) Kämpfe sind kontrolliert und unter gegenseitigem Konsens zu führen. Jeder Einzelne ist unter anderem auch für die Sicherheit seines Gegners verantwortlich. Das bedeutet, dass man auch seinen Gegner auf hinter ihm liegende Gefahren aufmerksam machen muss. Leute mit angezündeten Fackeln dürfen nicht angegriffen werden (wegen Brand- und Verletzungsgefahr). Sie dürfen auch nicht in Kämpfe eingreifen.

11) Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.

§3 Haftung

1.) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

2.) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3.) Forderungen Dritter aus Schadensersatzansprüchen an die Veranstalter werden vom Verursacher bzw. den Verursachern getragen.

4.) Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzten diese daher voraus.

§4 Urheberrecht und Aufzeichnungen

1.) Alle Rechte an Ton-, Film- und Bildaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

2.) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufgezeichnet und diese Aufzeichnungen gewerblich verwertet werden können.

3.) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

4.) Aufnahmen von seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.

5.) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.


§5 Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1.) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

2.) Bei Rücktritt eines verbindlich angemeldeten Teilnehmers egal zu welchem Zeitpunkt werden 10% des Teilnehmerbeitrages bei Neuvergabe des Teilnehmerplatzes, ansonsten 80% des Teilnehmerbeitrages zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten einbehalten.

3.) Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung wahrnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.


§6 Teilnehmerbeitrag und Zahlungsverzug

1.) Ein Teilnehmer gilt als verbindlich angemeldet, sobald die Anmeldung zur Veranstaltung eingegangen ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert wurden.

2.) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung zu leisten, sonst ist diese nichtig.

2.1) Durch Anzahlung von 25% kann eine Sonderregelung nach Absprache in Anspruch genommen werden.

2.2)Bei Zahlungsverzug ist die Orga berechtigt den Teilnehmer gegen den Stornosatz von 20% der geleisteten Zahlungen von der Veranstaltung auszuschließen.

3.) Bei Anmeldungen in Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

4.) Gruppenanmeldungen: Auch hier gilt die Zahlungsfrist für die gesamte Gruppe, sollten Einzelne in Verzug geraten, gelten für alle die regulären Spielerpreise, die im Zweifel nacherhoben werden.


§7 Mitwirkungspflicht

1.) In der Natur der Veranstaltung liegt eine Mitwirkungspflicht. Diese bezieht sich nicht nur auf die Veranstaltung selbst, sondern auch auf die Vorbereitung der Veranstaltung ab der Anmeldung über das jeweilige Anmeldeformular. Bei eklatanter Verletzung der Pflicht behält sich die Orga vor, diese Person unter Erstattung von 50% des geleisteten Teilnehmerbeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.

2.) Eine eklatante Verletzung der Mitwirkungspflicht ist z.B. über 4 Wochen nicht auf eine Kontaktaufnahme der Orga zu reagieren.


§8 Hinweise nach Bundesdatenschutzgesetz

1.) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an für die Dauer der Veranstaltungsabwicklung in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.

2.) Name und E-Mail-Adresse der Teilnehmer können dauerhaft zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch die Orga gespeichert werden. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und auf Anforderung unmittelbar gelöscht.


§9 Nichtigkeit

1.) Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.