Rauchwarnmelder
Rauchwarnmelderpflicht für privaten Wohnraum in Bremen beschlossen:
Bremen hat als achtes Bundesland eine Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Bestandsbauten verabschiedet. Am 01.10.2009 beschloss die Bremer Bürgerschaft eine vollständige Neuordnung der Bauordnung, in der die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern für privaten Wohnraum mit aufgenommen wurde.
Abhängig von der Verkündigung im Gesetzblatt noch im Oktober könnte die neue Rauchwarnmelderpflicht bereits am 01.05.2010 in Kraft treten. Das Gesetz gilt ab diesem Zeitpunkt für die Installation in Neubauten, die ab diesem Datum fertig gestellt werden. Die Nachrüstungspflicht für dann bereits fertig gestellte Wohnungen und Wohnhäuser läuft nach der neuen Bauordnung am 31.12.2015 ab.
Verantwortlich für die Installation von Rauchwarnmeldern ist nach der Regelung der Eigentümer, während die Vorschrift dem unmittelbaren Besitzer (z.B. Mieter) die Verantwortung für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft überträgt, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung durch eine enstprechende Erklärung selbst.
Die Rauchwarnmelder müssen laut neuer Bauordnung in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, über die im Brandfall die Flucht aus den Wohnräumen ins Treppenhaus erfolgt, installiert werden. Die Installationsdetails regelt die DIN 14676.
Quelle: Feuerwehr Bremen
Weitere Informationen zur Installation und Raumaufteilung sind unter www.rauchmelder-lebensretter.de zu finden.
In mehrstöckigen Wohnhäusern empfiehlt es sich, in jedem Stockwerk mindestens einen Rauchwarnmelder vor dem Schlafbereich zu montieren. Darüber hinaus sind vor allem Kinderzimmer durch ein zusätzliches Gerät zu schützen. Küche und Bad sollten ausgenommen werden, da Wasserdämpfe zu Fehlalarmen führen können. Sichern Sie Ihre Kinder und sich mit Geräten, die man untereinander verbinden kann: Löst ein Rauchmelder den Alarm aus, ertönt das Warnsignal auch über alle anderen Geräte. Rauchwarnmelder sind an der Decke in der Mitte des jeweiligen Raumes anzubringen. Dort können die Geräte im Fall eines Feuers eine optimale Frühwarnung gewährleisten.
Worauf sollte beim Kauf und danach geachtet werden?
Verwenden Sie ausschließlich foto-optische Rauchwarnmelder.
Nur geprüfte Geräte, die neben dem CE-Zeichen das Prüfzeichen VdS oder auch die Prüfzeichen BSI oder UL tragen, garantieren einen wirksamen Schutz. Achten Sie auf eine mehrjährige Garantie für das Gerät.
Empfehlenswert sind batteriebetriebene Rauchwarnmelder - sie bleiben auch bei einem Ausfall der Stromversorgung funktionsfähig. Eine entladene Batterie wird akustisch angezeigt.
Testen Sie die Funktionsfähigkeit Ihres Gerätes in regelmäßigen Abständen mithilfe des eingebauten Prüfknopfes.
Zur Pflege des Rauchmelders zählt, dass alle sechs Monate das Gehäuse vorsichtig mit einem Staubsauger abgesaugt wird. Der Deckel kann mit einem Tuch abgewischt werden. Niemals den Rauchmelder mit Farbe bestreichen.
Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?
Die Geräte verschiedener Hersteller arbeiten grundsätzlich nach gleichen oder ähnlichen Methoden:
Die Rauchmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in diese Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Diese löst die Alarmierungseinrichtung aus und warnt durch einen lauten Signalton. Personen, die sich in einer brennenden Wohnung befinden, können schnell reagieren - die eigene Familie in Sicherheit bringen, die Feuerwehr alarmieren (über Notruf), Mitbewohner im Haus warnen oder den Brand bekämpfen.
Im Notfall gibt ein Rauchwarnmelder Ihnen die dafür notwendige Zeit.