Vereinsinterne Informationen

Honigland Rheinland-Pfalz - oder - wie findet man uns Imker?

Das Bieneninstitut in Mayen betreibt eine Internetseite auf der sich jeder Imker registrieren lassen kann. Er kann seine Kontaktdaten angeben, sowie seine Produkte oder Besonderheiten die er im Angebot hat.

Wenn Besucher oder Honig Suchende auf diese Seite kommen, können sie auf einer Landkarte sehr leicht Ihre Imkerei finden und Sie kontaktieren. Und - es funktioniert tatsächlich!

Also, los gehts, es kann auch ein Imkerkollege für Sie erledigen:

gehen Sie auf die Seite http://www.honigland.rlp.de

dann auf 'Imker anmelden' und das folgende Formular ausfüllen

So sieht das Formular aus  -- das Formular gibts leider nicht mehr... 

Sorry, aber das Bieneninstitut in Mayen ändert regelmäßig sein Links, ihr müsst da leider selbst noch etwas weiter suchen :-(

  

Bestellung von Gewährverschlüssen (Etiketten) für DIB Honiggläser

Es gibt generell zwei Möglichkeiten an die Gewährverschlüsse  zu kommen, entweder man bestellt sie selbstständig, oder falls man nur kleine Mengen benötigt, holt man sie direkt bei den Vorsitzenden ab.

a) Eigene Bestellung beim Deutschen Imkerbund (seit Mitte 2016 nicht mehr über Vereinsvorstand)

Banderolen bzw. Gewährverschlüsse für D.I.B. (Deutscher Imkerbund) Honiggläser sind nur noch per Formular zu beziehen. Die ehemaligen grünen Karten (vor 2010) werden nicht mehr angenommen! Zur Bestellung gehen Sie bitte wie folgt vor (Beschreibung beim DIB):

b) Ausfassen bei den Vorsitzenden

Werden nur kleine Mengen benötigt, kann man diese zur Zeit beim Vorstand ausfassen. Diese neutralen Gewährverschlüsse werden in Mengen zu 100 zum Preis von 5ct das Stück abgegeben (100 Stück zu 5 Euro). 

Bei der Abgabe der Verschlüsse werden alle erforderlichen Daten (Nummernkreis, Name, Adresse, Menge, Völkerzahl) in einer Liste eingetragen und müssen vom Empfänger quittiert werden.


Nutzung / Verleihen von vereinseigenen Gerätschaften

Honigschleuder und Dampfwachsschmelzer:

Wir haben mittlerweile 3 Schleudern für die Mitglieder zum Ausleihen. Nach Gebrauch bzw. bevor sie weitergegeben/zurückgegeben werden, sind sie jeweils zu reinigen. 

Entdeckelungsgeschirr ist ebenfalls in zweifacher Ausführung vorhanden.


Mittelwandgießformen, Dadant und zwei Zander:

Auch diese Geräte, alle mit Wasserkühlung, können ausgeliehen werden, Details siehe weiter unten.

Auf Workshops stellen wir immer wieder mal die Funktionsweise vor (Bericht dazu siehe hier)

Refraktometer:

Wir haben im Verein ein herkömmliches als auch ein digitales Refraktometer. Beide unterliegen der Verwaltung vom Vorstand und können ebenso ausgeliehen werden. 

Außerdem führen wir eine Inventarliste mit allen vereinseigenen Dingen. Diese ist nicht öffentlich einsehbar ist, kann aber bei Bedarf beim Vorstand (nur von Vereins-Mitgliedern) angefordert werden.

Vorgehen zum Ausleihen der Gerätschaften:

Da in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Methoden Kontakt zu uns aufgenommen wurde, mal über Telefon, mal mit WhatsApp, Threema, email, mündlich, etc., war nicht immer klar gewesen wer ein Gerät gerade hat, vor allem auch dann, wenn es weitergegeben wurde. Daher verläuft die Verleihung ab 2024 ausschließlich über E-Mail in folgender Form. 

Außerdem sehr wichtig: Wenn Sie das Gerät zurück gebracht haben, bzw. es weitergeben, melden Sie das Gerät per Email ab! Bei Weitergabe bitte den Namen mit Adresse/Telefon.Nr. des neuen Ausleihers angeben. Sonst verbleibt das Gerät in unserer Buchführung weiterhin bei Ihnen!

Bitte kopieren Sie sich nachfolgenden Text in ihr Email Programm und markieren das entsprechende Gerät. Oder als Alternative können sie mit einem Klick gleich die Mail mit vorbelegtem Text starten - sofern ihr Smartphone/Laptop die 'Mailto' Funktion zulässt:

Wenn obiger Link bei Ihnen nicht funktioniert, dann folgenden Text bitte in ihr email Programm einfügen und entsprechend ausfüllen: 

(Bitte an diese email Adresse schicken: bienenzuchtverein.kandel+Ausleihe@gmail.com
Diese Mail wird an die Zuständigen für den Verleih weitergeleitet.
Titel der Mail: Ausleihen von Vereinsgeräten )

Hallo,
hiermit beantrage ich die Ausleihe folgender Geräte:
Die Auswahl bitte in der Klammer mit „X“ markieren!

Wichtig: bitte abmelden wenn Gerät zurück gebracht wurde.
  Bei Weitergabe bitte Namen+Adresse/Telefon-Nr. des neuen
  Ausleihers mit melden!

Verliehen wird nur an Mitglieder des Imkervereins.

[  ] - Ich bin Mitglied im BZV Kandel   
[  ] - Honigschleuder (2 Waben Handschleuder) 
[  ] - Honigschleuder (elektr. ohne Rollen)   
[  ] - Honigschleuder (elektr. mit Rollen)   
[  ] - Entdeckelungsgeschirr                 
[  ] - Mittelwandgießform (Zander)              
[  ]     Ich habe am Workshop teilgenommen   
[  ] - Mittelwandgießform (Dadant)           
[  ]     Ich habe am Workshop teilgenommen   
[  ] - Wachsklärer                           
[  ] - Melitherm                              

Wunschtermin (von/bis):
Anschrift             :
Telefon               :
Email–Adresse         :

[  ] „Ich werde die Geräte im gereinigten Zustand zurück bringen!“

Viele Grüße
  ...



Meldung der Bienenvölker beim Veterinäramt

Jeder, der Bienenvölker sein Eigen nennt, ist nach §1a der Bienenseuchenverordnung verpflichtet diese beim Veterinäramt anzuzeigen. Mehr Infos (inkl. Beispiel Anschreiben) dazu siehe hier.

Meldung der Bienenvölker im Verein

Die Völkerzahl der Mitglieder muss jährlich erfasst werden (sofern sich Änderungen ergeben haben).

Die Meldung von Völkerzahlen, Adresse, Bankverbindung etc. erfolgt ausschließlich über dieses Formular auf dieser Seite

Vereinsmitgliedschaft

Wir sind ein offener Verein, Gäste sind jederzeit willkommen. Alle aktuellen Termine finden Sie hier.

Anmeldung

Falls Sie dem Verein beitreten möchten, füllen Sie bitte dieses Formblatt aus und lassen es unterschrieben dem stellvertretenden Vorsitzenden zukommen (Adresse siehe Formblatt, ganz unten).

Das Formblatt beinhaltet den Aufnahmeantrag sowie die Bankabbuchungserlaubnis. Es wird immer der volle Jahresbeitrag erhoben, gleichgültig wann sie eintreten.

Der Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform und muss mit einer Kündigungsfrist zum Jahresende beim Vorstand eingehen (siehe Satzung, §5 "Ende der Mitgliedschaft"). In der neuen Fassung der Satzung besteht die Frist zur Kündigung nur noch einen Monat bis zum Jahresende (statt zuvor drei Monate).

Gebühren und Kosten

Der reine Beitrag für den Verein beläuft sich auf 12.- Euro. Alle weiteren Kosten fallen dem Deutschen Imkerbund, dem Landesverband und Versicherungen zu. 

Eine genaue Aufschlüsselung der Gebühren ist hier zu finden (im öffnenden Fenster kann das Dokument gedruckt oder heruntergeladen werden).

Der kostengünstige Bezug der Fachzeitschrift bienen&natur (vor 2017 "ADIZ" genannt) im Zuge der Mitgliedschaft wird empfohlen (in den ersten sechs Monaten kostenlos, danach so ca. um die 50 Euro für ein Jahresabo - ändert sich fast jährlich). Neuerdings, seit Mai 2023 kann man sogar zwischen zwei Zeitschriften wählen, siehe Eintrittsformular.

Die Abbuchung bzw. Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall jährlich um den Februar herum.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte den Vorstand oder Kassenwart.

Bienensachverständige (BSV)

Der Bienensachverständige durchläuft eine spezielle Ausbildung, wird vom Verein dem Veterinär vorgeschlagen und vom Veterinäramt auf eine bestimmte Zeit bestellt (z.B. auf 5 Jahre). Er unterstützt und berät den Veterinär und handelt in dessen Auftrag, z.B. untersucht er Völker auf Gesundheit (damit der Veterinär Gesundheitszeugnisse ausstellen kann), nimmt Futterkranzproben und schickt diese zur Untersuchung. Er unterstützt im Falle des Ausbruchs von Seuchen, z.B. Amerikanische Faulbrut und berät Imkerkollegen.

Vom Veterinäramt bestellte BSV

Aus unserem Verein sind folgende Imker geprüfte BSV, vom Veterinäramt in Germersheim bestellt und dürfen bei uns im Verein Bienenvölker untersuchen und Gesundheitszeugnisse ausstellen (die vom Veterinär zu unterschreiben sind):

   Herr Sascha Hoffmann, Imkerei Hoffmann Kandel - zusätzlich neben GER auch für SÜW zuständig

   Herr Egon Wenner, Erlenbach

   Herr Armin Reinemuth, Kandel

   Herr Claudius Hardadt, Erlenbach

   Herr Harald Mißbach, Berg (im öffentlichen Telefonbuch zu finden) 

   Herr Joachim Wittmann, Wörth (im öffentlichen Telefonbuch zu finden) 

   Herr Thomas Hans, Herxheim - zusätzlich neben GER auch für SÜW zuständig (im öffentlichen Telefonbuch zu finden) 

   Herr Robert Leiser, Jockgrim (im öffentlichen Telefonbuch zu finden) 

   Herr Jürgen Eichenlaub, Rheinzabern

   

Die Ausbildung zum BSV erfolgt in Rheinlandpfalz durch das Bieneninstitut Mayen, erstreckt sich über 5 kompl. Tage (über wenige Monate verteilt) und endet mit einer Abschlussprüfung. Eine Bilderstrecke zum Thema BSV-Ausbildung ist hier zu finden:

Abgabe von Königinnen

Nachdem Herr Bernhard Brossart im Oktober 2017 verstarb, hat mittlerweile Obmann für Bienenzucht, Robert Leiser, die Bienenzucht übernommen. Bei ihm kann man zwar keine Königin erwerben, aber Zuchtstoff für die eigene Königinnenzucht bekommen.

Außerdem verkauft das Mitglied Alexander Wandrei in Hagenbach nach wie vor Königinnen.

Wanderung / Wanderkarten bzw. Gesundheitszeugnis

Wer mit seinen Bienen wandern möchte muss einige Dinge beachten:

Untersucht werden die Bienen bei uns im Verein von den bestellten BSV (s.o.). Die Kosten beim Veterinär betrugen in 2024 7,50€ + 0,85€ Porto (Porto, sofern man die Karte zur Unterschrift hingeschickt hatte). Im Verein kann man die Gesundheitszeugnisse sammeln, sodass die Fahrt nach Germersheim nur einmal notwendig ist, oder man kann sie direkt nach Germersheim/Veterinäramt schicken. Im Regelfall erhält man vom Veterinäramt eine Rechnung zur Überweisung per Postweg (das kann dauern). Der Imker akzeptiert mit seiner Unterschrift die akt. gültige  Wanderordnung (ein Bsp. für den Imkerverband Rheinhessen-Pfalz).

Das Thema Wandern ist in der Bienenseuchenverordnung unter §5 geregelt.

Weiterhin gilt folgendes:

Das Wanderzeugnis muss unbedingt an die Beute dran! Wenn man keines braucht, z.B. beim Wandern innerhalb des Kreis Germersheim, dann muss die Anschrift an die Beute dran. Es gibt Fälle bei dem der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann! Der Textlaut aus der Bienenseuchenverordnung, §5a, lautet:

“Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Bienenvölker in seiner Gegenwart oder im Beisein eines von ihm Beauftragten von dem beamteten Tierarzt untersucht werden können, soweit eine solche Untersuchung aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist.”

Ergänzung: Mit Schreiben vom Veterinäramt in Germersheim am 11.04.2013, s.u., benötigt man für das Wandern innerhalb des Landkreises (hier Germersheim) kein Gesundheitszeugnis mehr. Das wurde bisher, aktuell in 2024, noch nicht widerrufen.

Aber: allerdings verlangt die eine oder andere Gemeinde für das Aufwandern in ihr Gebiet dennoch ein Gesundheitszeugnis!

Eine Bilderstrecke zu einer Wanderung mit beispielhaften Dokumenten kann man hier einsehen.