I. Unternehmensgründung und -führung
§ 1 Unternehmensgründung
Abs. 1: Zur Gründung eines Unternehmens ist eine Gewerbeanmeldung beim Handelsregisteramt Los Santos erforderlich.
Abs. 2: Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:
Gültiger Personalausweis
Unternehmenskonzept
Nachweis über ausreichendes Startkapital
§ 2 Unternehmensformen
Abs. 1: Folgende Unternehmensformen sind zulässig:
Einzelunternehmen: Ein Inhaber trägt alle Verantwortung
Personengesellschaft: Mehrere Gesellschafter teilen sich Verantwortung und Haftung
Kapitalgesellschaft: Beschränkte Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen
Abs. 2: Für bestimmte Geschäftsbereiche (Banken, Versicherungen, Waffenhandel) gelten besondere Zulassungsvoraussetzungen.
§ 3 Buchführung
Abs. 1: Jedes Unternehmen ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet.
II. Arbeit und Beschäftigung
§ 4 Arbeitsverträge
Abs. 1: Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden und mindestens folgende Angaben enthalten:
Namen und Anschriften der Vertragsparteien
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Bei befristeten Verträgen: Befristungsdauer
Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
Vergütung und Zahlungsmodalitäten
Arbeitszeit
§ 5 Arbeitnehmerschutz
Abs. 1: Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden.
Abs. 2: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens eine Pause von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.
Abs. 3: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen.
§ 6 Kündigungsrecht
Abs. 1: Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien mindestens 2 Wochen.
Abs. 2: Eine fristlose Kündigung ist bei schwerwiegenden Verstößen gegen den Arbeitsvertrag möglich.
Abs. 3: Arbeitnehmer können bei ungerechtfertigter Kündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
III. Wettbewerb und Marktregulierung
§ 7 Wettbewerbsrecht
Abs. 1: Kartellbildungen und Preisabsprachen sind verboten.
Abs. 2: Unlautere Geschäftspraktiken wie irreführende Werbung oder Rufschädigung von Konkurrenten sind untersagt.
Abs. 3: Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 15% des Jahresumsatzes geahndet werden.
§ 8 Regulierte Märkte
Abs. 1: Für bestimmte Märkte gelten besondere Regelungen:
Finanzmarkt: Banken und Kreditvergabe
Gesundheitsmarkt: Krankenhäuser und Apotheken
Sicherheitsdienstleistungen
Energieversorgung
Abs. 2: Für diese Märkte ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die an strenge Auflagen geknüpft ist.
§ 9 Illegale Wirtschaftsaktivitäten
Abs. 1: Folgende wirtschaftliche Aktivitäten sind verboten:
Handel mit illegalen Waffen oder Drogen
Auftragsmord oder Anstiftung zu Straftaten
Geldwäsche und Steuerhinterziehung
Menschenhandel und Zwangsprostitution
Abs. 2: Die Beteiligung an einer kriminellen Organisation mit wirtschaftlichen Zielen ist strafbar.
Abs. 3: Gewinne aus illegalen Aktivitäten werden eingezogen.
§ 10 Verbraucherschutz
Abs. 1: Produkte und Dienstleistungen müssen den angegebenen Eigenschaften entsprechen und für den vorgesehenen Zweck geeignet sein.
Abs. 2: Verbraucher haben bei mangelhaften Produkten Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt.
Abs. 3: Irreführende Werbung und Täuschung von Verbrauchern sind verboten.