„Als wir 1989 auf die Straße gegangen sind, wollten wir nicht nur Reisefreiheit und Westgeld. Wir wollten auch die Stasi besiegen. Heute hat sie uns besiegt. Die Situation ist jetzt schlimmer als je zuvor.“ Diese Erkenntnis offenbart Sven Trautmann. Der Familienvater aus Königsbrück bei Dresden steckt seit Jahren mitten im Stasisumpf der alten Seilschaften.
Unter dem Titel „Wut auf Gerichtsdirektorin: Die Ast gehört in den Knast!“ zitierten wir im Mai 2020 einige Leser, die sich mit diesem Wunsch an die WSZ wandten. Hintergrund ist die Zwickauer Überklebungs-Affäre. Doch wer hat diese Forderung als erstes geäußert und warum gehört die Ast in den Knast?
Kürzlich beschwerte sich Staatsanwalt Jörg Rzehak (Foto unten) darüber, dass in der Westsächsischen Zeitung (WSZ) ständig über die Zwickauer Überklebungs-Affäre berichtet wird. Es sei für ihn eine Zumutung und es müsse endlich ein Bewenden damit haben.
Der Rechtsstreit um die Zwickauer Überklebungs-Affäre geht in eine neue Runde. Nachdem sich in der vergangenen Woche Staatsanwalt Jörg Rzehak während der Verhandlung in einer Strafsache armewedelnd, wütend und mit hoch rotem Kopf über die Berichterstattung der WSZ beschwerte, kam das Thema an diesem Montag erneut am Amtsgericht zur Sprache.
Paukenschlag im Sitzungssaal 147 des Leipziger Amtsgerichts. Ein anberaumter Gütetermin mit anschließend geplanter Hauptverhandlung endete damit, dass der Richter ein gegen ihn gerichtetes staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung ins Protokoll aufnehmen musste.
Es klingt wie die Schlüsselszene aus dem Drehbuch eines schlechten Mafiosi-Films. Ein potenzieller Mandant ruft einen Anwalt an und bittet um Beistand bei einem Prozess. Als Antwort erhält er dann: „Wenn ich Sie vertrete, dann kann ich gleich meine Koffer packen und 500 Kilometer weit weg ziehen. Ich lege mich doch hier nicht mit der Stasi und der Mafia an!“.