Paukenschlag am Landgericht Potsdam. Die Klage einer Werdauerin auf Rückzahlung von Honorar gegen einen Potsdamer Rechtsanwalt hatte in der 2. Instanz Erfolg. Das Amtsgericht Potsdam (Foto) hatte bereits in 1. Instanz entschieden, dass dem Advokaten wegen seiner fehlerhaften Arbeitsweise kein Honorar zusteht. Jetzt bestätigte das Landgericht das Urteil.
Als Reaktion auf unseren Artikel von gestern mit dem Titel „Journalist gegen Staatsanwalt: Wem droht die Inhaftierung?“ erhielten wir einen Leserbrief einer weiteren geschädigten Person, die mit den Ermittlungsbehörden in Plauen und Zwickau Probleme hat. Hier der Brief im Wortlaut:
Im März 2019 waren Mitglieder unseres Rechercheteams und die vom Zwickauer Justiz-Skandal betroffene Werdauerin zu einem Gespräch mit dem damaligen sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (Foto) in die Dresdener Staatskanzlei eingeladen. Die Unterredung dauerte rund zwei Stunden.
Der unter dem Verdacht der Rechtsbeugung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung stehende Zwickauer Staatsanwalt Jörg Rzehak (im Bild oben rechts) versucht derzeit, einen unliebsamen Kritiker seiner kriminellen Machenschaften von der Bildfläche verschwinden zu lassen.
Die Beschwerdekammer des Landgerichts Zwickau distanziert sich ausdrücklich von der, wie es heißt: „Justiz-Verschwörung“, die im Zusammenhang mit der Zwickauer Überklebungsaffäre „genau zu diesem Zweck gegründet wurde“. Außerdem würde auch keines der Mitglieder eine „heimliche Liebschaft“ mit dem Kläger (Rechtsanwalt Reinhard Schübel) unterhalten.
Wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen, dann setzt irgend jemand immer noch einen oben drauf. So auch am Amtsgericht Zwickau. Nicht genug, dass hier seit Jahren versucht wird, eine bewiesene Urkundenfälschung zu vertuschen und dass man im Schulterschluss wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht verstößt.