Bis 1874 gab es die Einheitsgemeinde und neu wurden 1874 aus dieser die Einwohnergemeinde, Bürgergemeinde und Kirchgemeinde. Die vierte war die Korporationsgemeinde. In Steinhausen gab es an Stelle dieser Korporationsgemeinde die Waldgenossenschaft, die 1800 aus der Teilung der Allmend hervorging und die sich eben Waldgenossenschaft nannte. Bis vor Bundesgericht hat sich die Waldgenossenschaft gewehrt, eine Genossenschaft nach kantonalem Recht zu sein - keine Korporation. Einerseits fand am 14. Dez. 1873 eine kantonale Abstimmung zur Verfassung des Kantons Zug statt. Diese wurde sowohl kantonal als auch in Steinhausen angenommen (Kantonal: 2199 Ja, 1362 Nein; Steinhausen: 72 Ja, 19 Nein). Am 1. Januar 1874 trat diese in Kraft, aber die Gewährleistung durch den Bund wurde verweigert. Die neue Verfassung sah die Trennung der Einheitsgemeinde in eine Einwohnergemeinde und Bürgergemeinde vor, die schon früher möglichen Kirch- und Korporationsgemeinden blieben bestehen. Nach Annahme der neuen kantonalen Verfassung folgte ein jahrelanger Streit, welcher sich vornehmlich darum drehte, mit welcher Art von Quorum eine Mehrheit siegreich sein soll. Erst 1881, mit Annahme der damals vorgelegten kantonalen Verfassung und folgender Gewährleistung durch den Bund konnte der Streit beigelegt werden.
Die im Jahr 1874 vorgelegte eidgenössische Verfassung, die nichts mit der Gemeindeautonomie zu tun hatte, wurde im Kanton Zug und auch in der Gemeinde Steinhausen (29. Mai 1874) abgelehnt. Der Kanton lehnte sie mit 1797 Ja gegen 2740 Nein ab, Steinhausen mit 22 Ja gegen 98 Nein. Die Zeit des Sonderbundes (Katholiken) wirkte nach.
Die Vorsteher dieser Gemeinden waren:
Einwohnergemeinde: Jakob Fähndrich, Zürcherhof
Bürgergemeinde: Jakob Fähndrich, Zürcherhof
Kirchgemeinde: Schlumpf Michael Melchior (Höfen, Pfarrhaus)
Waldgenossenschaft: Schlumpf Melchior, Oele
Zürcherhof
Pfarrhaus, Michael Melchior Schlumpf
Oele, Melchior Schlumpf