Auszüge aus der Verfassung von 1873 und 1876
"Verfassung des Kantons Zug
vom 22. Dezember 1873 und vom 15. Mai 1876
geändert durch Volksbeschluss vom 21. November 1881.
Die Zuger Verfassung von 1873/76 kam erst nach langen Streitigkeiten, auch zwischen Bund und Kanton zustande. Die Verfassung von 1873 war insbesondere daran gescheitert, dass sie zwar vor der Verabschiedung der neuen Bundesverfassung angenommen wurde, aber erst nach deren Inkrafttreten zur Gewährleistung in der Bundesversammlung beraten wurde. Ein Teil der Kantonsbürger aus Zug hatte außerdem gegen die Kantonsverfassung beim Bundesrat Beschwerde eingelegt."
Mit der Abstimmung vom 14. Dez. 1873 nahmen die Stimmberechtigten die neue Verfassung an, womit sie am 1.1.1874 in Kraft trat, deshalb das 150-Jahr Jubiläum. Damit aber begann ein politisches Hin und Her, das die Klarheit des Datums des 150-Jahr Jubiläums eintrübt.
Zwischen den Konservativen und Liberalen begann ein Hauen und Stechen insbesondere um notwendige Mehrheiten bei Abstimmungen und seitens des Bundes wurde die Gewährleistung der Verfassung verweigert. Erst am 30. Oktober 1881 stimmte die männliche Bevölkerung der erneut geänderten Verfassung zu, was dann auch zur Gewährleistung durch den Bund führte.