Schießsport
Schießleiterlehrgang
Wer über den reinen Schießsport hinaus auch in einer verantwortungsvollen Position tätig sein möchte, kann dies als ausgebildeter Schießleiter tun und das Schießen mit Luftgewehr- und Kleinkaliberwaffen beaufsichtigen. Hierzu ist die Teilnahme an zwei Wochenendlehrgängen mit abschließenden Prüfungen erforderlich. Alle Informationen und Unterlagen finden sich auf der Seite des Bezirksverbandes Bergheim-Nord.
Vorraussetzungen zur Teilnahme
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Erste-Hilfe-Nachweis "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (nicht älter als zwei Jahre).
Meldung beim Schiessmeister der Bruderschaft. Anmeldeformular ausfüllen und mit allen erforderlichen Unterlagen an den zuständigen Bezirksschießmeister schicken.
Die Lehrgänge
Die Lehrgangstermine werden vom Diözesan-Schiessmeister festgelegt. Bei einer zu geringen Anzahl von Meldungen (weniger als 25) kann sich der Termin verschieben, bis sich eine ausreichend große Anzahl von Bewerbern angemeldet hat.
Steht der Termin fest, wird der Schießmeister der Bruderschaft davon in Kenntnis gesetzt.
Der Schießmeister erhält eine Anfahrtsskizze mit der Wegbeschreibung.
Normalerweise erfahren die Teilnehmer schon auf dem Lehrgang, ob sie bestanden haben.
Verlust des Ausweises
Den Verlust sofort dem Schießmeister der Bruderschaft melden.
Der Schießmeister beantragt beim Bezirksschießmeister einen Antrag auf Ersatz.
Dem ausgefüllten Antrag eine Kopie der Lehrgangsurkunde beifügen.
Der Schießmeister schickt alle Unterlagen an den Bezirksschießmeister.
Verlust der Schießleiter-Urkunde
Die Bruderschaft ist verpflichtet ihre aktiven Schießleiter bei der Kreispolizeibehörde zu melden. Dort liegt eine Kopie der Urkunde oder des Ausweises.
Meldung bei Erhalt des Ausweises
Der Schießmeister oder der Brudermeister muss seine Schießleiter der zuständigen Kreispolizeibehörde melden. In der Regel wird dort eine Kopie der Urkunde oder des Ausweises verlangt. Erst wenn von dort das OK kommt, darfst der Schießleiter seinen Dienst aufnehmen.